Allerdings ist das Projekt seit Beginn an von Kritik begleitet. Etwa, weil an der Stelle ursprünglich die Peham-Villa gestanden ist. Das in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtete prachtvolle Gebäude wurde ab 1955 als Landeserholungsheim genutzt.
2007 von der Gemeinde gekauft, fiel das denkmalgeschützte Gebäude 2015 einem Brandanschlag zum Opfer und wurde - trotz damals bestehendem Denkmalschutz - abgerissen. Erst Jahre später wurde dieser Denkmalschutz für das nicht mehr bestehende Gebäude aufgehoben.
Und auch jetzt wird gefuhrwerkt, um alle rechtlichen Grundlagen für den Bau und den Betrieb des aus Sicht der Gemeinde für Hinterstoder wichtigen Projektes unter Dach und Fach zu bekommen. Die Nachbarn, das Haus Herzog von Württemberg, bekämpfen das Projekt. Zuletzt wurde eine Beschwerde am 25. Juni durch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) gegen die Baubewilligung schon zum zweiten Mal als unbegründet abgewiesen.
Eine Frage des Verfassungsgerichtshofes
Und das war falsch, sagt dazu der Verfassungsgerichtshof, der die Entscheidung auch als willkürlich bezeichnet und festhält, dass das LVwG mit seiner Entscheidung bestehende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes unterlaufe.
Für Teile des Areals, auf dem das Resort errichtet wird, gab es nämlich keine passende Widmung. Diese wurden als "weiße Flecken" bezeichnet, seitens der Baubehörde - also der Gemeinde Hinterstoder - wurde die Ansicht vertreten, dass das Bauvorhaben dort dennoch zulässig wäre, Schützenhilfe für diese Ansicht gab es vom Land.
Der Verfassungsgerichtshof hingegen sagt: Das Landesverwaltungsgericht hätte angesichts der zuvor bestehenden Grünlandwidmung in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass jedwede Bebauung im Sinne des aufgehobenen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes jedenfalls zulässig ist, obwohl die die konkrete Bebauung ermöglichende Sonderwidmung vom Verfassungsgerichtshof aus Anlass dieses Falles aufgehoben wurde".
Sprich: Der Verfassungsgerichtshof hat der bisherigen Praxis, auf sogenannten "weißen Flecken" ohne entsprechender Widmung Baugenehmigungen zu erteilen, längst eine Absage erteilt, nur das LVwG hat das in seiner Entscheidung einfach nicht beachtet.
"Natur und Umwelt müssen Beton weichen"
Für die Stefan Kaineder, Landesrat der Grünen, ist angesichts der Geschichte rund um den Campingplatz klar: "Einmal mehr entsteht der Eindruck, dass für private Profitinteressen Natur und Umwelt dem Beton weichen müssen. Die Vorgangsweise, mit der hier ein fragwürdiges Tourismusprojekt trotz höchstgerichtlicher Bedenken durchgedrückt werden soll, ist höchst bedenklich.“
"Der Skandalisierungsversuch geht ins Leere", heißt es hingegen aus dem Büro von Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP), denn "für das Campingprojekt liegt eine Widmung durch die Gemeinde Hinterstoder vor".
Eilige Entscheidung
Und, ja, die Gemeinde war bemüht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Und zwar mit einem Sondergemeinderat Anfang März, kurz vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, in dem eine neue Flächenwidmung für die betreffenden Teilflächen beschlossen wurde.
Auch in diesem Fall hat die Gemeinde nachbessern müssen - denn ein erste Widmung wurde wegen der mangelhaft durchgeführten bzw. mangelhaft dokumentierten Vorbereitung höchstgerichtlich aufgehoben.
Rascher als sonst - binnen zehn Tagen - gab es dann die Genehmigung des Landes als Aufsichtsbehörde, weil die Prüfung auch schon vor der ersten, später aufgehobenen Widmung, erfolgt sei. So konnte die Gemeinde die neue Widmung schon am 25. März kundmachen. Mit Ablauf des 9. April kann die neue Flächenwidmung in Kraft treten.
Hinterstoders Bürgermeister Klaus Aitzetmüller ist überzeugt, dass die Beschwerde des Nachbarn gegen den Baubescheid der Gemeinde bei der nächsten Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wieder abgewiesen wird.
Denn dann müsse sich diese Entscheidung auf die aktuell gültige Regelung beziehen - und mit der nun beschlossenen Flächenwidmung seien keine "weißen Flecken" mehr vorhanden, sondern die richtige Widmung für das Projekt, das am 9. Mai schon eröffnet wird.
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