Brucknerhaus-Affäre: LIVA freut sich über Etappensieg gegen Kerschbaum
Dietmar Kerschbaum
Das Landesgericht Linz hat in einem Teilurteil die arbeitsrechtlichen Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführer der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, wegen behaupteter nicht gerechtfertigter Entlassung nicht rechtskräftig abgewiesen. Das berichtete die LIVA am Mittwoch.
Kerschbaum war im Zuge der Brucknerhausaffäre am 9. Juli 2024 entlassen worden. Er wollte rund eine Million Euro an Entschädigung, weil er seinen Rauswurf als nicht gerechtfertigt ansah. Das Gericht beurteilte das aber anders und wies die Forderung nach einer Kündigungsentschädigung ab.
LIVA freut sich über "Etappenerfolg"
Kerschbaum kann nun binnen vier Wochen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Über den von Kerschbaum ebenfalls geltend gemachten Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufschädigung hat das Gericht noch nicht entschieden.
"Das Urteil kann als Richtschnur verstanden werden, wie Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen mit deren Vermögen umzugehen haben", freute sich LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender Meinhard Lukas über einen "Etappenerfolg". Er betonte aber, dass nur ein nicht rechtskräftiges Teilurteil vorliege und das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen sei.
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