Brennendes Polizeiauto in Linz: Teilbedingte Haftstrafe für Angeklagten

Der mutmaßliche Kopf einer Jugendbande stand am Mittwoch in Linz vor Gericht.
Soll Jugendliche auf Brand-Attentat eingeschworen haben. 20-Jähriger leugnet Chef einer Jugendbande zu sein.

„Ich habe nicht zum Aufstand gegen die Polizei aufgerufen“, rechtfertigt sich am Mittwoch ein 20-Jähriger vor dem Gericht in Linz. Vielmehr sei er bloß mit seinem Hund spazieren gewesen.

Die Staatsanwalt sieht das anders:  Der Angeklagte soll als Bandenchef im November Jugendliche aufgestachelt haben, ein Polizeiauto im Stadtteil Ebelsberg anzuzünden. Der 20-Jährige ist deshalb als Bestimmungstäter sowie noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Er will aber mit dem Anschlag „nichts zu tun“ haben. 

Brennendes Polizeiauto in Linz: Teilbedingte Haftstrafe für Angeklagten

Am 14. November 2021 wurde das Auto angezündet. 

"Hinterhalt"

Konkret soll der 20-Jährige laut Anklageschrift über soziale Medien seine Bande angestiftet haben, am 14. November gegen die Polizei etwas zu unternehmen. Grund sei Frust gegen die Corona-Maßnahmen gewesen.

„Perfide“ soll er laut Staatsanwalt den Übergriff geplant haben. Eine Gruppe sollte Polizisten mit dem Abschießen von Böllern in den „Hinterhalt“ locken und sie anschließend mit Steinen bewerfen. In der Zwischenzeit haben sich die Jugendlichen des zweiten Trupps das Polizeiauto vorgenommen, schilderte der Staatsanwalt. „Wenn ihr von Polizisten erwischt werdet, übergießt sie und zündet sie an“, soll der 20-Jährige ihnen angeschafft haben.

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen. Er habe lediglich gepostet: „Ebelsberg 18 Uhr“. Am 14. November, einen Tag nach seinem Geburtstag, sei er abends eben mit seinem Hund Barik – so heißt auch die Jugendbande – spazieren gegangen, habe kurz die Jugendlichen der Bande getroffen und begrüßt. Anschließend sei er heimgegangen, „damit nichts Schlimmes passiert“.

Schwert als „Deko“

Auch sein Verteidiger sprach davon, „aus dem Posting abzuleiten, mein Mandant ist der Rädelsführer, ist etwas dünn“. Es gebe „keine einzige Schilderung, aus der hervorgehe, was konkret mein Mandant gemacht hat“. Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass Zeugen eingeschüchtert wurden. So habe ein geladener Zeuge sein Erscheinen im Gerichtssaal abgesagt.

In einem Anklagepunkt machte der 20-Jährige dann aber doch Zugeständnisse: Den Verstoß gegen das Waffengesetz. Obwohl er ein Waffenverbot erhalten hat, besaß er zum Zeitpunkt seiner Festnahme ein Samuraischwert. „Das ist für mich Deko“, erklärte er dem Richter. 
Dennoch wurde der 20-Jährige deswegen und wegen des Aufrufs zur gemeinschaftlichen Gewalt zu einer Strafe von 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der versuchte Aufruf zur absichtlich schweren Körperverletzung an den Polizisten konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

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