Bluttat auf Linzer Spielplatz: Sechs Jahre wegen Mordes

Das Urteil ist rechtskräftig
Spruch der Geschworenen fiel einstimmig. Urteil gegen 17-jährigen Afghanen ist rechtskräftig.

Nach drei Tagen Verhandlung ist am Mittwoch im Landesgericht Linz ein 17-jähriger Afghane wegen Mordes an einem 19-jährigen Landsmann im September 2018 rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hat auf einem Spielplatz in Linz mit einem Keramikmesser einmal mit voller Wucht auf das Opfer eingestochen, das binnen kürzester Zeit innerlich verblutete.

Einstimmig sprachen die Geschworenen den Angeklagten wegen Mordes schuldig, die Frage nach der Notwehr verneinten ebenfalls alle. Als schuldmildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit sowie das Tatsachengeständnis des Angeklagten. Dieser hatte zugegeben, den 19-Jährigen erstochen zu haben, wenn auch aus Notwehr.

Für den Staatsanwalt hatte das Beweisverfahren indes „klar gezeigt“, dass es am Abend des 24. September 2018 auf dem abgeschiedenen Spielplatz zu einem Mord gekommen war. Für ihn stand außer Streit, dass der Angeklagte „den Tod wollte“. Seine Rechtfertigung bei der Polizei - „der andere hat angefangen“ - sei eine „reflexartige Antwort, die bereits bei streitenden Kindern zu beobachten ist“.

Klinge drang bis zur Wirbelsäule vor

Vielmehr habe der Angeklagte derart fest in den Brustkorb des 19-Jährigen gestochen, dass die 20 Zentimeter lange Klinge bis zur Wirbelsäule durchstieß und dann abbrach. Anschließend habe er laut Ausführungen des Staatsanwaltes noch mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf des Schwerletzten getreten. Der Mann starb noch auf dem Spielplatz.

Der Verteidiger hingegen zeichnete von seinem Mandanten, der im Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, das Bild eines „armen Buben, der nichts dafür kann“. Ein Analphabet, der laut der psychiatrischen Sachverständigen weder gefährlich, geisteskrank noch unzurechnungsfähig sei.

Täter soll "brutalst" gedrosselt worden sein

Am Vormittag des Tattages sei sein Mandant von dem späteren Opfer mit einer Eisenkette „brutalst“ gedrosselt worden. Der Gerichtsmediziner hatte im Verfahren erklärt, dass die Art der Verletzungen am Hals des Angeklagten zu der Drosselung passen würden, strich der Verteidiger heraus.

Als der „völlig gewaltfreie Bursch“ nach seiner Verarztung im Spital am Nachmittag an die frische Luft gegangen sei, habe er lediglich zum „Selbstschutz“ das Messer mitgenommen.

Das zufällige, neuerliche Aufeinandertreffen mit dem Kontrahenten endete nur deshalb tödlich, weil der Schläger „vollgepumpt mit Drogen“ seinen Mandanten attackiert habe. Aus Angst habe der Bursch dann „genau einmal zugestochen, nicht mehr“. Hätte er morden wollen, „hätte er mehrmals zugestochen“, so der Rechtsanwalt.

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