158 Biber pro Saison: So funktioniert die "Entnahme" in OÖ

Biber sitzt im Wasser
Bis zu 158 Biber dürfen künftig pro Saison entnommen werden, wenn die Verordnung durchgeht.

Die Blauen in Salzburg unter Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) haben das Tempo vorgelegt, die Blauen in Oberösterreich ziehen nun nach:  Künftig soll die Entnahme von Bibern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Das Thema sorgt seit Monaten für erhitzte Gemüter: Auf der einen Seite stehen jene, deren Häuser oder Gärten von den Bibern in Mitleidenschaft gezogen werden. Auf der anderen Seite formieren sich Tierschutzorganisationen.

Naturschutzreferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) schickt eine entsprechende Verordnung in Begutachtung, deren Eckpunkte er am Mittwoch präsentierte. Geplant ist, dass pro Saison bis zu 158 Tiere entnommen werden dürfen. Das seien rund sieben Prozent der Population und weniger als der jährliche Bestandszuwachs.

Rasantes Wachstum der Population

War der Biber im 20. Jahrhundert noch nahezu ausgerottet, stieg der Bestand in den vergangenen Jahrzehnten durch entsprechende Schutz- und Auswilderungsmaßnahmen deutlich an, 2023/24 wurden gut 2.200 der Tiere in Oberösterreich gezählt. Gerald Neubacher, Leiter der Abteilung Naturschutz beim Land Oberösterreich, schätzt den jährlichen Zuwachs auf „mehr als zehn Prozent“, vielleicht sogar 15 bis 30 Prozent.

Die steigende Zahl der Tiere sorgt zunehmend für Konflikte, etwa wenn Biber Gehölze annagen oder mit ihrem Dammbau Überschwemmungen oder Verstopfungen z.B. bei Kläranlagen oder Ableitungen verursachen. Bisher durften Biber nur in Einzelfällen abgeschossen werden, wenn Gefahr im Verzug war. Die Zahl der in den vergangenen zehn Jahren insgesamt entnommenen Tiere lag laut Neubacher in der Größenordnung von 20 bis 30.

Die Verordnung erlaubt künftig deutlich mehr: Bis zu 158 Tiere dürfen pro Saison (1. September bis 31. März) entnommen werden, rechnete Haimbuchner vor, maximal 58 nördlich und 100 südlich der Donau. Eine Entnahmeerlaubnis werde nur erteilt, wenn andere Maßnahmen erfolglos waren. Sie erstreckt sich auf maximal sechs Tiere und ist mit vier Wochen befristet. Der Abschuss darf nur durch Jäger vorgenommen werden. Die Verordnung geht nun in die Begutachtung, in Kraft treten soll sie Ende November oder Anfang Dezember.

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