Auf Sohn eingestochen: Vier Jahre Haft für Vater aus Oberösterreich

Auf Sohn eingestochen: Vier Jahre Haft für Vater aus Oberösterreich
66-Jähriger wurde nicht wegen Mordversuchs verurteilt, die Geschworenen entschieden für absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 66-Jähriger, der Anfang Jänner seinen Sohn zu töten versucht haben soll, ist am Freitag in Wels rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte dem 34-Jährigen dreimal in den Bauch gestochen, weshalb die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordversuchs erhoben hatte. Die stark alkoholisierten Männer waren vor der Messerattacke in Streit geraten, Anlass dafür: zu laute Musik.

Ursprünglich war für den Prozess Anfang Juni nur ein Tag vorgesehen gewesen. Doch am Ende des langen Verhandlungstages hatte sich ergeben, dass die Fragen an die Geschworenen noch bezüglich Notwehr sowie eines Rücktritts vom Mordversuch ergänzt werden mussten. Am Freitag erhielt der Angeklagte dann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vier Jahre Haft.

Die beiden Männer waren am 5. Jänner 2022 wieder einmal aneinandergeraten, diesmal wegen der lauten Musik. Der Staatsanwalt sprach von einem generell „schwierigen Vater-Sohn-Verhältnis“ und meinte auch, das Opfer sei „kein Sympathieträger“ und habe laut Vater schon „mehrfach Grenzen überschritten“. Befördert durch den starken Alkoholkonsum sei die Situation eskaliert, plötzlich habe der Angeklagte mit einem „Kampfmesser mit voller Wucht dreimal dem Sohn in den Bauch gestochen“. Dieser verlor 1,5 Liter Blut.

Anruf war Knackpunkt

Für den Staatsanwalt lag eigentlich eine klare Tötungsabsicht vor. Auch Aussagen vor Gericht wie „ich rastete aus und stach zu“ würden dies belegen. Laut dem Opfer soll er noch „stirb Hurensohn, du wirst sterben“ gerufen haben. Dass sich der 66-Jährige nur verteidigen wollte, weil er von dem 34-Jährigen tätlich angegriffen worden sei, dafür fehle jeder Beweis.

Und dass der Angeklagte, nachdem er den Sohn blutend am Boden sah, seine von ihm getrennt lebende Frau anrief, könne unterschiedlich interpretiert werden, so der Staatsanwalt. Denn auch wenn dieser in dem Telefonat meinte, die Frau solle Rettung und Polizei rufen, erklärte er auch, den Sohn getötet zu haben.

Für den Verteidiger war jedoch besagter Anruf ein Indiz für einen Rücktritt vom Mordversuch. Schließlich habe sein Mandant die Rettungskette in Gang gesetzt. Als das Rettung erschien, hatte dieser den Schwerverletzten bereits in die stabile Seitenlage gebracht und ein Glas Wasser geholt. Ohne Hilfe wäre der 34-Jährige verstorben, hatte auch der Sachverständige erklärt.

Die Geschworenen vertraten auch die Ansicht, dass der Vater den Sohn „nur“ absichtlich schwer verletzt habe. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger nahmen das Urteil an.

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