Amtsmissbrauch: Polizist musste nach Diversion wieder auf Anklagebank

Polizist erneut auf der Anklagebank
OLH hob Diversion gegen Polizisten auf. Diesmal wurde der Mann rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Eigentlich hatte der Polizist schon aufatmen können. Der Beamte war Anfang Februar im Landesgericht Linz bei seinem Prozess wegen Amtsmissbrauchs mit einer Diversion davongekommen. 

Diese wurde von der Staatsanwaltschaft, die sich von dem Mann auf die falsche Spur geführt sah, erfolgreich bekämpft. Das Oberlandesgericht Linz verfügte eine Aufhebung der Diversion und die Fortsetzung des Verfahrens.

Der Polizist hatte Ermittlungsergebnisse gegen einen Kollegen bei Ermittlungen wegen Brandstiftung eines Polizisten nicht bearbeitet und einen inhaltlich falschen Bericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 

Unter großem Interesse der Kollegenschaft nahm der Polizist (32) deshalb am Dienstag erneut auf der Anklagebank in Linz Platz. Jeans, schwarzes Hemd, Vollbart. 

"Ich bin frisch auf die Dienststelle gekommen und wollte wegen meiner familiären Sachen nicht jemand anderem noch etwas zuwidrucken", erklärt er auf die neuerliche Frage der Staatsanwältin, warum er den Akt zu den Ermittlungen über den Kollegen freiwillig übernommen hat, obwohl er selbst schon überlastet war. 

Und er betont ebenfalls wie in der ersten Verhandlung: "Es war ein Fehler, ich habe keine logische Erklärung dafür und keinen Plan dahinter gehabt. Es tut mir leid."

Staatsanwalt fordert Verurteilung

Damit war das Beweisverfahren schon erledigt, die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung des Polizisten. "In so einem Fall ist eine Diversion ist nicht möglich", betonte sie, auch wenn der Mann geständig sei: "Man muss die ganze Tragweite erkennen." 

Und diese bestehe darin, dass die Staatsanwaltschaft auf die Polizeiarbeit angewiesen sei, um Strafanträge bei Gericht zu stellen: "Genau das ist durch den Bericht des Angeklagten unterbunden worden. Es wurden Ermittlungsergebnisse nicht weitergeleitet, wenn sich die Betroffenen nicht gemeldet hätten, wären wir nie draufgekommen."

"Wie ein Zeuge, der vor Gericht lügt"

Sie verglich das Verhalten des Polizisten mit dem eines Zeugen, der vor Gericht unter Wahrheitspflicht lügt. Sie sei zwar überzeugt, dass der Polizist das nicht nochmals mache, sagt aber auch: "Er hätte sich an seinen Postenkommandanten wenden können, dass er den Fall nicht bearbeiten kann. Oder er hätte einen korrekten Bericht erstellen können."

Erschwerend sei der lange Tatzeitraum, nicht zuletzt deshalb forderte sie aus spezial- und generalpräventiven Gründen einen Schuldspruch: "Er muss spüren, dass das nicht geht. Und es braucht auch ein Signal an Kollegenschaft und Bevölkerung, dass das geahndet wird."

Verteidiger: "Diversion hätte gereicht"

Der Verteidiger betonte, dass die Diversion ausgereicht hätte: "Man kann gewiss sein, dass er seine Lehren daraus gezogen hat. Er war in einer sehr belasteten Lebensphase, er hat in einem Moment der Schwäche einen Fehler gemacht. Man muss ihn deshalb aber nicht aus dem Dienst entfernen." 

Das hat auch der Schöffensenat so gesehen. Die Richterin verkündete nach kurzer Beratung das Urteil: Zehn Monate bedingt auf drei Jahre. "Um Sie und andere von diesen Taten abzuhalten, war die Strafe nötig", begründet die Richterin: "Sollten sie weitere Straftaten begehen, wovon wir nicht ausgehen, werden sie wohl ins Gefängnis zu kommen." 

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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