Ärzte amputierten 82-jährigem Patienten in OÖ das falsche Bein

Klinikum Freistadt.
Der tragische Behandlungsfehler passierte am Klinikum Freistadt. Gesundheitsholding kündigte umfassende Aufklärung an.

Am Klinikum Freistadt ist einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein amputiert worden. Darüber informierten die oö. Gesundheitsholding und der ärztliche Direktor des Spitals, Norbert Fritsch, Donnerstagnachmittag in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Man sei „tief betroffen“, hieß es aus dem Klinikum.

Ärzte amputierten 82-jährigem Patienten in OÖ das falsche Bein

Der ärztliche Direktor Norbert Fritsch gab kurzfristig eine Pressekonferenz.

Passiert sei  der Fehler aufgrund menschlichen Versagens. Die behandelnde Ärztin befinde sich derzeit auf ihren eigenen Wunsch nicht im Dienst, gab das Spital Auskunft.

Beide Beine des 82-Jährigen seien aufgrund von Vorerkrankungen beeinträchtigt gewesen. Beim linken Bein sei schließlich  eine Oberschenkelamputation notwendig geworden. Dabei kam es zu der Verwechslung: Kurz vor der Operation am Dienstag wurde irrtümlich das falsche Bein markiert und dementsprechend auch amputiert, erklärt das Spital den „tragischen Behandlungsfehler“. Am Donnerstag sei die fatale Verwechslung dann beim Abnehmen des Verbands entdeckt worden.

Auch zweites Bein wird amputiert

Dem Patienten muss nun das  zweite Bein ebenfalls ab Mitte des Oberschenkels amputiert werden; die Operation soll zeitnah erfolgen. Dem 82-Jährigen sowie dessen  Angehörigen wurde psychologische Hilfe angeboten.

Die oö. Gesundheitsholding versicherte, man werde sich um eine umfassende und „transparente“ Aufklärung kümmern. „Alle internen Abläufe“ sollen „überprüft und hinterfragt“ werden. Zudem werde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Laut Staatsanwaltschaft Linz sei  bei ihnen noch nichts eingelangt. Der Fall wurde aber auch erst am späten Nachmittag publik, die Poststelle schließe früher, so Staatsanwältin Ulrike Breiteneder zum KURIER. Es werde sich die Frage stellen, ob es sich hier um eine fahrlässige schwere Körperverletzung handelt. Ausschlaggebend sei dafür eine grobe Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Dies sei dann Gegenstand der Ermittlungen. Nächste Woche werde man, insofern der Bericht vorliege, mehr wissen. Auch wie viele Personen die Sachverhaltsdarstellung  betreffe.

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