15-Jähriger mit über 200 Straftaten neuerlich vor Gericht

Zusammenfassung
- 15-Jähriger mit über 200 Straftaten steht erneut wegen versuchten schweren Raubs und Diebstahls vor Gericht.
- Prozess vertagt, um Handydaten auszuwerten, da der Angeklagte den Raub bestreitet.
- Staatsanwältin hebt seine kriminelle Vorgeschichte hervor, während der Verteidiger auf seine Zukunft als Kfz-Mechaniker hofft.
Als strafunmündiger Jugendlicher hat er die Polizei mit über 200 Straftaten auf Trab gehalten, kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er geschnappt und zu 24 Monaten Haft verurteilt. Nach der vorzeitigen Entlassung im November des Vorjahres soll er gleich wieder zugeschlagen haben. Deshalb steht der heute 15-Jährige in Steyr vor Gericht.
Der Prozess gegen einen sogenannten jugendlichen Intensivtäter ist am Mittwoch in Steyr wegen Beweisanträgen der Verteidigung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der amtsbekannte 15-Jährige soll nur zwei Monate nach seiner bedingten Entlassung Anfang Februar erneut straffällig geworden sein.
Diesmal kam er wegen versuchten schweren Raubs und schweren Diebstahls vor Gericht. Teilweise gab er die ihm angelasteten Delikte zu.
Er soll erst mit dem Zug in die Steiermark gefahren sein, um dort mit einem anderen Teenager ein Auto zu stehlen und wurde dabei von der Polizei gestoppt. Weiters wird ihm vorgeworfen, vier Feuerlöscher in einer Tiefgarage versprüht zu haben – was er beides gestanden hat.
Zu schwerem Raub nicht geständig
Was er nicht gesteht, ist der ihm vorgeworfene schwere Raub an zwei Männern (45 und 51). Dem Jüngeren soll der 15-Jährige das Jochbein und den Oberkiefer gebrochen und eine Gehirnerschütterung zugefügt haben. Nachdem die Attacke eine schwere Körperverletzung zur Folge hatte, wurde der Bursche wegen schweren Raubversuchs angeklagt, dafür stehen für Jugendliche bis zu 7,5 Jahre Gefängnis.
Er wird von einer Freundin, die dabei gewesen sein soll, belastet. Er habe die Männer ausrauben wollen, um Geld für ein Taxi zu bekommen. Ein weiterer guter Freund hingegen wollte sich vor Gericht plötzlich an nichts mehr erinnern. Trotz mehrmaliger Ermahnungen von Richterin und Staatsanwältin, dass er wahrheitsgemäß aussagen müsse, blieb er dabei.
Ermittlungsverfahren gegen Zeugen
Daraufhin beantragte die Staatsanwältin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Falschaussage und Begünstigung des Angeklagten, was der Zeuge mit "das hier herinnen ist ein Kindergarten" zur Kenntnis nahm.
Das Verfahren wurde vertagt, um die Handydaten des Angeklagten auszuwerten, ob er sich zum Tatzeitpunkt am Ort des Raubes befunden hat. Sein Anwalt appellierte an die Schöffen, seinen Mandanten, der Kfz-Mechaniker werden wolle, „nicht aufzugeben“.
Der 15-Jährige, der sich laut Apa sehr einsilbig gab und beinahe teilnahmslos im Prozess wirkte, stritt den Angriff vor Gericht weiter ab, "ich kenne die zwei Opfer nicht, kann daher nicht viel dazu sagen". Immer wieder meinte er achselzuckend, in besagter Nacht gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Daher soll nun eine Standortdatenauswertung seines Handys Klarheit bringen. Die Richterin folgte damit einem Beweisantrag des Verteidigers, weshalb vertagt wurde. Die Opfer konnten vor Gericht den Angeklagten nicht eindeutig als Täter identifizieren.
"Eine Straftat nach der anderen gesetzt"
Schon als 13-Jähriger hatte der "sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt", führte die Staatsanwältin aus. Wegen seiner Strafunmündigkeit blieben sie folgenlos. Zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug er wieder zu, diesmal konnte er "dingfest gemacht" werden. Das Landesgericht Linz verurteilte ihn wegen schweren Raubs und Einbruchs zu 24 Monaten unbedingter Haft, nach 14 Monaten wurde er im November 2024 bedingt entlassen. Angesichts dieser Vorgeschichte sprach sie von einem "besonderen Angeklagten, der hochfrequent eine Straftat nach der anderen gesetzt hat".
Der Verteidiger meinte, auch wenn von einem Intensivtäter gesprochen werde, "sehe ich Hoffnung". Er habe das "Funkeln in den Augen" gesehen, wenn der Jugendliche von Autos rede, er wolle Kfz-Mechaniker werden. Daher betonte der Jurist in Richtung Schöffen: "Einen 15-Jährigen gibt man nicht auf."
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