Gerüttelt wird nun gar an der Wahl Johanna Mikl-Leitners zur Landeshauptfrau selbst. Verfassungsjurist Karl Stöger ortet eine „unklare Rechtslage“, dementsprechend hätte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) seiner Ansicht nach Chancen, sagte er dem Standard.
Im Kern geht es um die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen bei der Wahl von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und ihrem Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) in der konstituierenden Sitzung.
Die Meinungen darüber gehen allerdings auseinander. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) sieht etwa keine offene Rechtsfrage, hat aber dennoch den Verfassungsjuristen Peter Bußjäger mit einem Gutachten beauftragt.
In einer Vorabstellungnahme sei die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Wahl der Landeshauptfrau bzw. ihrer Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Landtags bestätigt worden, teilte die Landtagsdirektion am Dienstag mit.
Es komme auf die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen an. Mit einer Verfassungsbestimmung in der Geschäftsordnung des Landtages sei „klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind“, wurde auf die Erläuterungen Bußjägers verwiesen.
Eine unterschiedliche Sicht der Dinge haben auch die Parteien. Nach Einschätzung der Grünen wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung „gesetzesmäßig gewählt“. Klubobfrau Helga Krismer machte sich aber einmal mehr für die Abschaffung des Proporzes stark, „damit klare und transparente Verhältnisse geschaffen werden und wir uns solche Diskussionen in Zukunft ersparen können“. Die Neos hingegen würden sich laut Landessprecherin Indra Collini einer entsprechenden Beschwerde anschließen.
Verwirrung in der SPÖ
Vor und zurück hieß es hingegen bei den Roten. Forderte SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger in Sachen Beschwerde zuerst noch eine „gemeinsame Entscheidung“, wurde wenig später verlautbart, dass man sich nicht auf einen juristischen Schlagabtausch einlassen wolle. Über die endgültige Vorgangsweise wird aber wohl erst heute entschieden.
Eine Beschwerde müsste übrigens von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also sechs Abgeordneten, eingebracht werden. Ob diese überhaupt Erfolg versprechend wäre – auch da gehen die Meinungen auseinander.
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