Waldbrandgefahr in Niederösterreich: Sonnenwendfeuer trotz Verbots?

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In Niederösterreich herrscht in zahlreichen Bezirken wieder akute Waldbrandgefahr. Die Sonnenwende wird dennoch gefeiert. Wie geht das?

Landauf, landab finden in den kommenden Tagen wieder zahlreiche Sonnenwendfeiern statt. Die Sonnenwende (meist um den 21. Juni, den längsten Tag des Jahres) markiert den Höhepunkt des Sonnenlaufs und wurde bereits in vorchristlicher Zeit gefeiert – als Fest der Fruchtbarkeit, des Lichts und des Lebens.

Vor allem in der Wachau und im Mostviertel werden wieder viele Feste über die Bühne gehen. In Dürnstein wird etwa die Ruine durch ein Feuerwerk erleuchtet.

Allerdings finden die Feuer zu einer Zeit statt, in der (einmal mehr) im größten Bundesland eine massive Waldbrandgefahr herrscht. In 16 Bezirken sind mittlerweile Waldbrandverordnungen in Kraft. 

„Es gilt, aufmerksam zu bleiben und jedes noch so kleine Risiko in unseren Wäldern zu vermeiden“, betonte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) in einem schriftlichen Statement. „Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann zu einem großen Brand führen“, warnte Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner.

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einer saftigen Geldstrafe in der Höhe von bis zu 7.000 Euro rechnen. Dabei stellt sich nun die Frage, wie Tradition und anlassbezogene Sicherheitsregeln zusammenpassen.

Tatsächlich finden sich in den veröffentlichten Verordnungen nur wenige bis gar keine Ausnahmegenehmigungen. „Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird“, heißt es etwa im Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Baden. Eindeutig ist auch die BH St. Pölten: "Die im Bezirk St. Pölten geltende Waldbrandverordnung ist einzuhalten. Das bedeutet, dass in den Wäldern des Bezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes jegliches Feuerentzünden – also auch das Entzünden von Sonnenwendfeuern – verboten ist."

Zustimmung der Landeshauptfrau notwendig

Dennoch finden und fanden im Bezirk mehrere derartige Veranstaltungen statt. Der Grund: Es gibt ein Gesetz, das auch bei Trockenheit und Waldbrandgefahr für die Abhaltung von Sonnenwendfeiern genutzt werden kann. Die Rede ist vom Bundesluftreinhaltegesetz.

Mit Zustimmung der Landeshauptfrau kann hier eine Ausnahmeregelung getroffen werden, wenn es sich um Brauchtumsveranstaltungen handelt. Allerdings sind ebenso zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Zweck der Brandverhütung notwendig. „Deshalb ist bei Sonnenwendfeiern auch immer die Feuerwehr vor Ort“, heißt es seitens des Landesfeuerwehrkommandos NÖ.

Übrigens: Im Bezirk Krems, wo traditionell sehr viele Sonnenwendfeiern stattfinden, muss derzeit keine Ausnahmeregelung getroffen werden. Hier ist bislang keine Waldbrandverordnung in Kraft getreten. „Das kann sich aber natürlich noch jederzeit ändern“, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft.

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