Husky-Mischling in NÖ erschossen: Schütze wollte Waffenverbot bekämpfen

Es war ein Fall, der im Jahr 2024 im Waldviertel für große Aufregung und auch Bestürzung gesorgt hatte – und schließlich auch vor Gericht endete.
Der Nachbar eines Hundehalterpaares erschoss mit einer alten, nicht registrierten Schrotflinte einen Husky-Mischling, der sich in einem umzäunten Hof befand. Zweimal feuerte der damals 39-Jährige auf das Tier, das aus einer rumänischen Tötungsstation stammte und erst zwei Wochen zuvor von seinen Besitzern aufgenommen worden war. Der Hund starb.
Das Trio verteidigte sich damit, dass das Tier zunehmend aggressiv geworden sei und sich auch selbst gebissen habe. Ein Tierheim hatte für den Vierbeiner zwar eine Aufnahme auf einem Gnadenhof zugesagt, allerdings nicht sofort – und die Halter wollten darauf nicht mehr warten. Zudem habe sich der Tierarzt gerade im Urlaub befunden.
Den Gedanken, das Tier mit einem Schlachtschussapparat zu töten, habe man rasch wieder verworfen, hieß es. Am Landesgericht Krems wurde das Trio später freigesprochen – der Richter sah den Tatbestand der Tierquälerei nicht als erfüllt an.
Keine Jagdausbildung
Doch damit war die Causa nicht zu Ende: Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl sprach gegen den Schützen, der über keine Jagdausbildung verfügt, ein Waffenverbot aus. Die Begründung: Es bestehe Missbrauchsgefahr, da der Mann mit einer nicht registrierten Waffe ein fremdes Haustier erschossen habe. Zudem soll das Tier noch einige Zeit gelitten haben.
Der Waldviertler wollte sich das Waffenverbot nicht gefallen lassen und zog vor das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Er argumentierte, dass er nach den Schüssen davon ausgegangen sei, der Husky-Mischling sei sofort tot gewesen. Und: Die tödlichen Schüsse seien auf Bitten der Hundehalter erfolgt.
Freispruch unerheblich
Das Landesverwaltungsgericht ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten. In seiner Entscheidung betonte es, dass die Tötung des Tieres weder durch das Tierschutzgesetz gedeckt noch verhältnismäßig gewesen sei. Auch der Versuch des Mannes, die Verantwortung im Nachhinein den Hundehaltern zuzuschieben, spreche gegen seine Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen. Betont wurde außerdem, dass der Freispruch im Strafverfahren für das Waffenverbot unerheblich sei. Kritisiert wurde, dass der 39-Jährige bislang nicht die geringste Einsicht für sein Handeln gezeigt habe.
Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Schütze wohl leben. Denn: eine Revision wurde nicht zugelassen – somit bleibt das Waffenverbot rechtskräftig aufrecht.
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