VwGH hob negative Entscheidung des BVwG zu S8 auf

Verfahren wird vor Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt.
Luftaufnahme einer Autobahn, die durch Felder und an Windrädern vorbei führt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die verweigerte Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur Marchfeld Schnellstraße (S8) aufgehoben. Dies bedeute "keinesfalls grünes Licht für das Projekt", sondern "den Beginn einer aufwendigen Fortsetzung des Verfahrens im dann bereits dritten Rechtsgang beim BVwG und wohl weiter jahrelangen Krampf", meinten die Umweltorganisation Virus und die Bürgerinitiative Marchfeld (BIM) am Mittwoch. Erfreut zeigten sich ÖVP und FPÖ.

Das BVwG hatte Ende 2024 Anträge auf Bewilligung zur Errichtung der S8 abgewiesen. Das Land Niederösterreich und die Asfinag erhoben dagegen Revision. Das BVwG habe über das Gesamtvorhaben entschieden, hätte aber nach VwGH-Ansicht über drei Teilabschnitte entscheiden müssen, hieß es am Mittwoch auf Anfrage. Wolfgang Rehm, Sprecher von Virus und BIM, erwartet laut einer Aussendung "eine weitere Verfahrenslawine mit Ermittlungsschritten".

"Wichtiges Signal"

Vorsichtig optimistisch zeigte sich Niederösterreichs Verkehrslandesrat Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). "Jetzt besteht die Chance, die Vogelschutzproblematik rund um den Triel nochmals differenziert zu betrachten und auf eine vernünftige Grundlage zu stellen", teilte er in einer Aussendung mit. Die Bevölkerung im Marchfeld sei "seit Jahren leidgeprüft und braucht endlich eine Lösung".

Er hoffe, "dass im weiteren Verfahren endlich Vernunft einkehrt und nicht nur theoretische Vogelschutzargumente zählen, sondern ganz besonders die Interessen der Menschen berücksichtigt werden".

Wie Landbauer sieht auch Landtagsabgeordneter René Lobner (ÖVP) in der VwGH-Entscheidung ein "wichtiges Signal". Gleichzeitig betonte er in einer Aussendung, das Marchfeld brauche einen "raschen Baustart statt endloser Verfahren".

Das BVwG hatte entschieden, dass das Natura-2000-Gebiet Sandboden und Pratertrasse von diesem Vorhaben erheblich beeinträchtigt wäre. Insbesondere wäre die nur mehr nahezu einzige Brutstätte des besonders geschützten Vogels Triel unwiderruflich zerstört worden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte vor einigen Monaten eine Erkenntnisbeschwerde des Landes Niederösterreich und der Asfinag gegen die BVwG-Entscheidung abgewiesen. Demnach gab es keine verfassungsrechtlichen Bedenken an dem Erkenntnis. Die Asfinag und das Land Niederösterreich seien nicht in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden.

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