Vierjährige von Baum erschlagen: Ermittlungen wurden eingestellt

Vierjährige von Baum erschlagen: Ermittlungen wurden eingestellt
Der Fahrlässigkeitsvorwurf habe sich nicht erhärtet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten.

Im Fall einer Vierjährigen, die vergangenen Oktober im Mendlingtal in Göstling a.d. Ybbs (Bezirk Scheibbs) von einer vom Sturm entwurzelten Fichte erschlagen worden war, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Ermittlungen gegen Bürgermeister Friedrich Fahrnberger (ÖVP) sowie einen Gemeindemitarbeiter eingestellt. Der Fahrlässigkeitsvorwurf habe sich nicht erhärtet, sagte Behördensprecher Karl Wurzer.

"Ereignis war nicht vorhersehbar"

Für die Gemeinde Göstling, die die Erlebniswelt betreibt, sei im Vorhinein nicht erkennbar gewesen, dass der umgestürzte Baum eine Gefahr darstellen hätte können, da er laut einem Gutachten keine Vorschäden aufgewiesen und auch nicht an einer exponierten Stelle gestanden hatte, hieß es.

Vierjährige von Baum erschlagen: Ermittlungen wurden eingestellt

Die Unglücksstelle im Mendlingtal

„Dieses Ereignis war nicht vorhersehbar“, sagte Wurzer. Es habe sich bei dem Unfall um eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ gehandelt. „Im Hinblick auf die zum Unfallzeitpunkt bestehende Sturmwarnung Orange war es nicht absehbar, dass Sturmböen derart massive Folgen haben würden“, wurde betont. Es bestehe keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Sicherheitsbegehung

Bei dem Unfall am 3. Oktober 2020 war die Vierjährige aus dem Bezirk Amstetten ums Leben gekommen, eine Schwester und die Großmutter der Mädchen wurden verletzt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Im Fokus der Erhebungen stand die Freigabe der Erlebniswelt nach einer Sicherheitsbegehung gegen 12.00 Uhr. Zuvor war das Mendlingtal aufgrund des Sturmes gesperrt gewesen. Die Vierjährige war nach der Öffnung des Areals gegen 13.45 Uhr von dem umstürzenden Baum getroffen worden.

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