Der ehemalige Asyllandesrat sieht sich mit einer Anzeige der Organisation „SOS Mitmensch“ konfrontiert, es steht der Vorwurf der Verhetzung im Raum.
Konkret geht es um eine Aussage des damaligen Asyllandesrates in einem Internetportal. Im Zusammenhang mit Syrern und Afghanen sagte Waldhäusl: „Wenn die tatsächlich auf der Flucht sind, warum schmeißt man dann den Pass weg, alle Unterlagen, nur das Messer nicht. Das Messer wird nie weggeschmissen.“
„Keine Freude“
In den Reihen der ÖVP und FPÖ hat man zwar mit der Wortwahl des Politikers „keine Freude“, einige Abgeordnete sehen aber auch die „Anzeigenpolitik von NGOs“ kritisch, wie betont wird. Kurzum: Es gilt als höchst unwahrscheinlich, dass der Verfolgung Waldhäusls durch die Justiz zugestimmt wird. Er selbst hatte bereits betont, dass er sich auf seine politische Immunität berufen werde.
In Polit-Kreisen ist zudem zu hören, dass man sich in Sachen Auslieferungsansuchen an die Praxis im Bund orientieren wolle. So ersuchte beispielsweise die Staatsanwaltschaft Wien um die Auslieferung des blauen Bundesparteichefs Herbert Kickl wegen eines Sagers am FPÖ-Bundesparteitag 2019 in Graz. Kickl wurde vom Nationalrat geschützt – einstimmig, denn selbst die Abgeordneten der Grünen und der Neos stimmten gegen die Auslieferung Kickls.
Erinnert wird von den Parteien aber auch an den Auslieferungsantrag gegen den Nationalratsabgeordneten David Stögmüller von den Grünen. Die Landespolizeidirektion Wien hatte ihn Anfang 2020 wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes ins Visier genommen. Abgelehnt wurde das Begehren damals, weil in diesem Fall „ein Zusammenhang zwischen der inkriminierenden Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten“ bestanden hätte.
In der Causa Waldhäusl betont ein Politiker im KURIER-Gespräch aber dennoch: „Nach dem Ablauf seines Mandats unterliegt er wieder der normalen Gerichtsbarkeit.“
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