Seit Mitte der 1990er-Jahre tobt jedenfalls eine heftige Auseinandersetzung um einen auf seinem Weggrundstück verlegten Abwasserkanal. Der Gutsbesitzer will diesen Kanal nicht und betont im Gespräch mit dem KURIER, dass ihm auch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes recht gäbe. "Dieses wurde einfach negiert."
Anders sieht das Bürgermeister Hannes Bauer (ÖVP). Er konnte sich mit einem sogenannten Leitungszwangsrecht durchsetzen, musste sich auf dem Weg dorthin allerdings einiges anhören.
Konkret geht es um eine Wasserrechtsverhandlung, die am 25. März 2019 über die Bühne ging. Hier soll es im Streit zwischen Dingeldey und Bauer zu einer Eskalation gekommen sein.
„Seit 40 Jahren bekomme ich von der Gemeinde Willendorf nichts Gutes, sondern nur Antisemitismus. Ich komme mir in der Gemeinde vor wie in einer Nazi-Diktatur“, soll der Gutsherr bei dem Treffen gesagt haben. Zudem soll Dingeldey den Ortschef als „korrupt“ bezeichnet haben.
Neos-Landespartei reagiert
Die Causa landete schließlich vor Gericht – und zog sich fast fünf Jahre. Mitte Juni wurde Dingeldey wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.800 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gab es einen Abzug von 700 Euro. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, „ich habe selbstverständlich Berufung eingelegt“, betont der Neos-Gemeinderat.
In der Landespartei sorgt der Streit zwischen Dingeldey und dem Ortschef ebenfalls für Gesprächsstoff. Neos-Landesgeschäftsführer Alexander Mühr stellt gegenüber dem KURIER klar: „Wer die Verantwortung in der Politik betont, muss sie auch ernst nehmen und leben: Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, kann Dingeldey sein Mandat nicht mehr für Neos ausüben.“
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