Drei Tote, vier Verletzte auf 1,7 Kilometern
Auf diesem Teilabschnitt der Aspangbahn in Pitten bzw. Brunn an der Pitten mussten Rettungskräfte in den vergangenen Jahren besonders oft ausrücken: Auf einer Strecke von nur rund 1,7 Kilometern gibt es vier Bahnübergänge. Seit 2015 starben dort drei Menschen, vier wurden teils schwer verletzt.
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Alle Unfälle ereigneten sich auf unbeschrankten Übergängen. Zwei davon wurden nach den Unfällen wieder mit Schranken versehen, nachdem sie zwischenzeitlich nur mit Lichtsignal-Anlagen ausgestattet waren.
Auf KURIER-Anfrage konnten die ÖBB nicht sagen, ob nach dem Unfall am Sonntag auch der Übergang an der Unfallstelle wieder beschrankt werden soll. „Für diese Art der Sicherung sind nicht die ÖBB, sondern die Eisenbahnbehörden zuständig“, sagt ÖBB-Sprecher Christopher Seif. Die Behörde müsse demnach auf Grundlage von Rahmenbedingungen „eine für alle Partner verbindliche Entscheidung treffen“. Die Bundesbahnen investierten in den vergangenen zehn Jahren rund 250 Millionen Euro in die Verbesserung der Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen.
Für jeden Übergang seien die ÖBB aber einfach nicht zuständig – und man hätte auch gar nicht die Macht, zu entscheiden: „Die ÖBB verabsäumen nichts und lehnen nichts ab“, betont Seif. Kurzum: Gemeinden, Länder und Bund müssen gleichermaßen investieren.
Das Problem bei solchen Entscheiden ist laut Insidern nämlich der Preis. Einen Bahnübergang mit einer Schrankenanlage aufzurüsten, kostet zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Geld, das mitunter die Gemeinde bezahlen muss. Nicht selten scheitert die Aufrüstung der Sicherheit an der Kostenfrage und muss vor Gericht ausgefochten werden.
Jahrelange Bemühungen
Auch in Pitten gab es nach dem ersten tödlichen Unfall 2015, bei dem ein Familienvater ums Leben kam, immer wieder Bemühungen der Gemeinde, die Errichtung von Schrankenanlagen zu beschleunigen. Bis die Anlage schlussendlich gebaut wurde, dauerte es aber Jahre. Und das, obwohl Bürgermeister Helmut Berger (SPÖ) in der Vergangenheit öffentlich machte, dass die Lichtsignalanlage sogar schon von Komplettausfällen betroffen war.
Ob eine Eisenbahnkreuzung beschrankt wird, entscheiden mehrere Kriterien: Liegt er an einer Bundes-, Landes-, oder Gemeindestraße, gibt es im Umfeld Schulen und wie gut ist die Sicht auf der jeweiligen Straße.
Der KURIER wandte sich deshalb an alle möglichen Stellen, die zuständig sein könnten. Bei der Recherche im konkreten Fall des Unfalls vom Sonntag in Niederösterreich gab es aber immer wieder nur Verweise an andere (angeblich) Zuständige. Die Bau- und Straßenbehörden des Landes Niederösterreich verwiesen an die nö. Abteilung für Raumplanung, doch auch dort fühlte sich niemand zuständig.
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