Streit um Schotter-Abbau: Naturoase soll erhalten bleiben

Streit um Schotter-Abbau: Naturoase soll erhalten bleiben
Mit einer Petition wird die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes vom Bund gefordert.

Ein in den 1960er-Jahren für den Schotterabbau gewidmetes Gebiet  in Gerasdorf bei Wien  (Bezirk Korneuburg)  wirbelt momentan ordentlich Staub auf.   
Der aktuelle Anlass: Ein örtlicher Betrieb, welcher schon zwei Schottergruben dort betreibt, möchte eine weitere 4,9 Hektar große Grube ausheben. Das sorgt für Unmut, da die Eignungszone aus längst vergangener Zeit zwischen zwei Ortsteilen liegt. „Als dieses zirka 200 Hektar große Gebiet als Eignungszone ausgewiesen wurde, hatte Gerasdorf rund 4.000 Einwohner, heute sind es 14.000“, erklärt Stadtrat  Robert Bachinger (SPÖ).

Die Zone liege im örtlichen Naherholungsgebiet, sowie im EU-geförderten Projekt „Regionalpark 3 Anger“, welcher Bestandteil des Grünen Rings um Wien ist. Nicht nur  Stadtrat Bachinger, sondern der gesamte Gemeinderat sei einstimmig gegen den Schotterabbau.

Zonen überprüfen

Unterstützung bekommt die Gemeinde von Nationalratsabgeordneten Andreas Kollross (SPÖ): „Diese Eignungszonen wurden in Zeiten des Eisernen Vorhanges und der Wirtschaftswunderjahre festgelegt. Das Konzept ist völlig überholt“. Der Abgeordnete  ist selbst Bürgermeister der Gemeinde Trumau (Bezirk Baden), wo sich ebenfalls eine Kiesabbau-Eignungszone befindet.
Nun starteten die Vertreter der Wiener Umland-Gemeinden eine Petition.  Damit will man eine   Überprüfung der bestehenden Eignungszonen und eine Änderung des  Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) erreichen, das die Grundlage für den Streit ist.

Land nicht zuständig

Bürgermeister Alexander Vojta  wandte sich schriftlich auch an  Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), um das Raumordnungsprogramm in der Region zum „Wohle der Bürger “ abzuändern.
Land nicht zuständigVom Land NÖ heißt es aber, dass man hier keine Handhabe habe. Die Zuständigen des Landes können solche Eignungszonen auch nicht aufheben. „Nur neue, nach dem 1. Jänner 1999 ausgewiesene Eignungszonen könnten reduziert oder gestrichen werden, ohne dass eine Kenntlichmachung  erfolgen müsse“, heißt es. Eine Aufhebung der Zonen könne nur der Bund vornehmen.  

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