Stadt kämpft um Schutzhaus "Stockerhütte"

„Stockerhütte“ auf 734 Meter Seehöhe: Schutzhaus und Wanderhütte der Naturfreunde ist seit Jahren unbewirtschaftet
Zugang zur „Stockerhütte“ soll als ersessenes Recht durchgeboxt werden

„Die Stockerhütte gehört zu Wilhelmsburg, wie der Kirchturm.“ Rudolf Ameisbichler, der Bürgermeister der Stadt Wilhelmsburg hat trotz des nun gefällten gegenteiligen Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) den Kampf um das Zugangsrecht zur Naturfreunde-Schutzhütte nicht aufgegeben. Wilhelmsburg hat nämlich selbst noch ein Verfahren laufen, das den Zugang zum ehemaligen Tourismushit doch noch ermöglichen soll.

Der OGH hat, wie vom KURIER berichtet, Anfang Juli einem Landwirteehepaar Recht gegeben, das den Wegvertrag mit den Naturfreunden aufgekündigt hat. Gegen die Entscheidung in letzter Instanz gibt es kein Rechtsmittel mehr. Doch mit dem geeinten Gemeinderat im Rücken fordert Ameisbichler für die Stadt die Eintragung eines Servituts für die Wegnutzung zur Hütte.

„Die Wilhelmsburger gehen seit 30 Jahren zur Stockerhütte. Sie gehört zu uns. Wir sind überzeugt, dass dieses Wegerecht ersessen ist“, sagt der Bürgermeister. Die Stadt könne eine ihrer attraktivsten Freizeit- und Erholungsoasen nicht nützen, beklagt Ameisbichler. Und auch der wirtschaftliche Faktor sei beachtlich. Er selbst habe dem Grundbesitzer eine Verlegung des Weges auf eine frühere Trasse vorgeschlagen. Dabei bliebe dessen Bauernhof durch die Ausflugsgäste der Hütte unberührt. „Wir hätten die gesamten Kosten übernommen, aber er hat nicht zugestimmt“, beklagt der Stadtchef. Er habe ein sehr gutes Gefühl, dass die ausstehende Entscheidung über das Servitutsrecht die Wende bringen wird.

„Die Stockerhütte hat Schutzhüttenstatus, es ist mir rätselhaft, dass die Gerichte nicht für den Zugang sorgen können“, so Ameisbichler. Vom OGH-Urteil gezeichnet, klammern sich auch die Verantwortlichen der Naturfreunde an einen letzten Strohhalm.

Stadt kämpft um Schutzhaus "Stockerhütte"

Wilhelmsburger Bürgermeister Rudolf Ameisbichler, SPÖ

Waldnutzrecht

Über das in Österreich gültige Recht, den Wald privat nutzen zu können, versuche man, einen Waldweg für den Aufstieg zur Hütte verwenden zu dürfen, schildert Finanzreferent Wolfgang Strasser. Als man das Recht gerichtlich erkämpft hatte, wurde der Pfad vom Grundbesitzer unbenützbar gemacht. Jetzt kämpfe man um die Nutzung eines anderen Forstwegs, so Strasser. Obwohl die nun fälligen Prozesskosten für den langen Marsch zum OGH durch eine Versicherung ganz gut gedeckt seien, schlagen sich die anderen Verfahren auf die Vereinskasse. „Auch der Mietentgang seit sieben Jahren ist schmerzlich“, sagt Strasser. Durch den Leerstand leide die Substanz der Hütte. Ohne Lösung sei das Aus absehbar, sind er und Ameisbichler überzeugt.

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