Pass-Streit um irakische Familie in NÖ: FPÖ fordert neues Gesetz

Eine irakische Familie kämpft um die Staatsbürgerschaft, ein Gericht hebt den Bescheid auf – in NÖ flammt politische Debatte neu auf.
THEMENBILD: STAATSBUERGERSCHAFTSRECHT

Der Streit um strengere Regeln bei der Staatsbürgerschaft in Niederösterreich ist um ein Kapitel reicher. 

Nachdem der Fall eines Ukrainers, der die Bundeshymne nicht singen wollte, Ende 2024 für politische Diskussionen gesorgt hatte, beschäftigt nun eine irakische Familie erneut Behörden und Gerichte. Die Landesregierung muss den Antrag der Familie jetzt neu prüfen – diesmal inhaltlich.

Der Familienvater lebt bereits seit 2010 in Österreich und besitzt seit 2011 subsidiären Schutzstatus. Seit März 2024 verfügt er über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sowie eine Daueraufenthaltskarte. Als Reisedokument erhielt er von österreichischen Behörden einen Fremdenpass, der weltweit gültig ist – mit Ausnahme des Iraks.

Im April 2024 beantragte er die österreichische Staatsbürgerschaft, die auch für seine Ehefrau und zwei minderjährige Kinder gelten sollte. Die niederösterreichische Landesregierung wies den Antrag jedoch im Juni 2025 zurück. Begründet wurde dies damit, dass kein irakischer Reisepass und kein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorgelegt worden seien.

Gericht hebt Bescheid auf

Die Familie erhob Beschwerde und argumentierte, weder Gesetz noch Verordnung verpflichteten zur Vorlage eines Strafregisterauszugs aus dem Herkunftsstaat. Zudem sei es subsidiär Schutzberechtigten unzumutbar, Kontakt zu jenem Staat aufzunehmen, vor dem sie geflohen seien.

Der Mann hatte sich dennoch an die irakische Botschaft gewandt. Diese bestätigte schriftlich, dass in Österreich weder irakische Reisepässe noch Strafregisterauszüge ausgestellt werden können.

Das Landesverwaltungsgericht folgte schließlich dieser Argumentation. Entscheidend sei, dass lediglich ein gültiges Reisedokument erforderlich sei – nicht zwingend ein Reisepass aus dem Herkunftsland. Der österreichische Fremdenpass erfülle diese Voraussetzung. Auch das Fehlen eines irakischen Strafregisterauszugs stelle keinen formalen Mangel dar, der eine Zurückweisung rechtfertige.

Der Bescheid der Landesregierung wurde daher aufgehoben.

Keine Entscheidung über Staatsbürgerschaft selbst

In der Landesregierung betont man jedoch, dass damit noch keine Staatsbürgerschaft vergeben sei. Der ursprüngliche Antrag sei lediglich formal zurückgewiesen worden, weil aus Sicht der Behörde kein geeigneter Staatsbürgerschaftsnachweis, keine ausreichende Botschaftsbestätigung und kein übersetzter Strafregisterauszug vorgelegen hätten.

Das Gericht habe nun lediglich entschieden, dass wegen des Reisedokuments nicht formal zurückgewiesen hätte werden dürfen. Stattdessen müsse eine inhaltliche Prüfung erfolgen.

Der Fall liegt nun wieder bei der Behörde. Diese muss jetzt insbesondere die Identität des Antragstellers, seine tatsächliche Staatsangehörigkeit sowie mögliche strafrechtliche Einträge im Irak klären, bevor über den Anspruch auf Staatsbürgerschaft entschieden werden kann.

Politische Forderungen nach Verschärfung

Für zusätzlichen politischen Zündstoff sorgt der Fall auch deshalb, weil die Diskussion über strengere Staatsbürgerschaftsregeln in Niederösterreich weiter anhält.

46-218294868

FPÖ-Landesrat Martin Antauer

FPÖ-Landesrat Martin Antauer fordert eine gesetzliche Verschärfung:
„Das Staatsbürgerschaftsgesetz sollte mit einer Fristverlängerung von zehn auf 15 Jahre novelliert werden. Außerdem ist Asyl Schutz auf Zeit und darf nicht durch bloßen Zeitablauf zur Staatsbürgerschaft werden.“

Ob die irakische Familie die Staatsbürgerschaft letztlich erhält, ist damit weiterhin offen.

Kommentare