Schuss auf Motocrossfahrer in Bad Erlach? Bedingte Haftstrafe für Jäger

"Ich habe einen Schuss gehört - und dann wollte ich nur noch weg. Ich habe einfach Vollgas gegeben", erinnert sich der junge Mann am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt.
In seiner Aussage als Zeuge geht es um den 25. September 2024, als der Jugendliche gemeinsam mit vier Freunden auf Motocross-Motorrädern in einem Waldstück bei Bad Erlach (Bezirk Wiener Neustadt-Land) unterwegs war.
"Auf Wildschwein geschossen"
Als ein 73-jähriger Jäger und dessen Sohn sie bemerkten, kam es zur Eskalation. Der Waidmann griff zu seinem Gewehr und drückte ab. Dass er es dabei auf die Motoradfahrer abgesehen hatte, bestreitet der Mann allerdings.
Vielmehr sei durch den Lärm ein Wildschwein aufgeschreckt worden, auf das er sofort anlegte, behauptet der 73-Jährige: "Wir haben so viele Wildschäden im Revier", meint er, weshalb es wichtig sei, jede Wildsau zu erlegen.
Eine Darstellung, der allerdings nicht nur die Jugendlichen klar widersprechen, sondern der auch die Richterin im Prozess gegen den Jäger als "unglaubwürdige Schutzbehauptung“ keinen Glauben schenkt. Sie verurteilt den 73-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe - bedingt. Nicht rechtskräftig.
Sein Sohn, der einen der flüchtenden Motocrosser mit einem "Prügel", wie dieser sagt, attackiert haben soll, wird im Zweifel freigesprochen.
"Jungwald zerpflügt"
Er habe am 25. September eigentlich vorgehabt, einen Hirsch in seiner Eigenjagd zu erlegen, hatte der 73-Jährige am ersten Prozesstag ausgesagt. Die Motocross-Maschinen hätten jedoch "den Jungwald zerpflügt“, weshalb er vom Hochstand gestiegen sei, um mit seiner "gesicherten Jagdwaffe" nach dem Rechten zu sehen.
Die Version des Zeugen klingt allerdings ungleich dramatischer. Auf einer Lichtung neben einem Forstweg trafen die fünf Jugendlichen - keiner von ihnen hatte ein Kennzeichen am Motorrad montiert - mit dem Jäger zusammen. "Er hat plötzlich auf uns gezielt. Ich habe den anderen geschrien und wir sind losgefahren“, schildert einer der Burschen. Dann sei der Schuss gefallen. Das Projektil aus dem Jagdgewehr sei "einen Meter neben dem Hinterreifen“ eingeschlagen."
Zeugen-Absprachen?
Versuche des Verteidigers des 73-Jährigen, die Schilderungen der jungen Motorradfahrer als widersprüchlich und unglaubwürdig darzustellen, misslingen. Auch die Aussage einer Bekannten der Angeklagten, sie habe am ersten Verhandlungstag Absprachen zwischen den Jugendlichen beobachtet, ändert nichts an der Verurteilung. Eltern der Jugendlichen hätten die vor dem Saal Wartenden jeweils über die Aussagen der Zeugen im Saal informiert, damit diese ihre Erzählungen darauf abstimmen konnten, behauptet sie,
Ob ihm bewusst gewesen sei, dass er mit seinen Freunden illegal im Wald unterwegs war, will die Richterin noch vom jungen Motorradfahrer wissen. "Ja", sagt dieser ohne zu zögern.
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