Die Staatsanwaltschaft wirft einem 35-jährigen Türken das Verbrechen des versuchten Mordes vor. Der Angeklagte soll im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung seinen 63-jährigen Schwiegervater mit einem Küchenmesser attackiert und ihm eine Stichwunde zugefügt haben.
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Von einer Absicht, so der Beschuldigte, könne aber keine Rede sein. Bei dem Prozess gab er zu Protokoll, dass er sich nicht einmal mehr daran erinnern könne, überhaupt ein Messer in der Hand gehalten zu haben. Die Verletzung kann er allerdings nicht leugnen. "Es muss dann im Zuge einer Rangelei passiert sein. Wahrscheinlich war es ein Reflex", beteuert der 35-Jährige.
Was den Fall besonders schwierig macht, ist der Umstand, dass das Opfer nicht reden will. Als der 63-Jährige in den Zeugenstand gerufen wird, entschlägt er sich der Aussage.
Die Geschworenen folgten der Argumentation der Verteidigung. Sechs Monate bedingt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte wurde sofort enthaftet und konnte heimgehen.
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