Neonazi-Prozess in St. Pölten: Verurteilter muss KZ-Gedenkstätte besuchen
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Es ist ein bemerkenswerter Satz, den der Anwalt zu Beginn des Prozesses zu den Geschworenen sagt: "Mein Mandant hat über diesen Themenkomplex noch nie ein Gespräch geführt, ich habe das vor einigen Tagen nachgeholt."
Mit "Themenkomplex" meint der Verteidiger des 34-Jährigen die Zeit des Nationalsozialismus, für die der Mostviertler eine besondere Bewunderung gehegt haben soll. Im Jahr 2018 war der Mann, der gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll, Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, in der Adolf Hitler verehrt wurde. Fotos der Hitler-Jugend wurden mit dem Kommentar "Kameraden, so sehen glückliche Kinder aus" versehen, einschlägige Videos ausgetauscht.
Hakenkreuz-Gürtel im Nachtkästchen
Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnten Verfassungsschützer zudem Waffen sicherstellen, die der 34-Jährige gar nicht besitzen hätte dürfen. Der Grund: Seine eigene Frau hatte ihn angezeigt, die Bezirkshauptmannschaft sprach daraufhin ein Waffenverbot aus. Trotzdem fanden die Ermittler ein Gewehr samt Munition, Elektroschocker und einen Totschläger. Im Nachtkästchen hatte der Angeklagte einen Gürtel samt Hakenkreuz-Emblem aufbewahrt.
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