„Kein einziger Jude ist durch Zyklon B umgekommen“ stand da in einem Eintrag zu lesen, der Angeklagte gibt sich bei der Befragung durch den Richter dennoch unwissend. „Ich habe einfach immer nur auf Teilen gedrückt“, behauptet er.
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Allerdings entdeckten die Ermittler noch einen weiteren Eintrag, der ebenfalls unter das Verbotsgesetz fallen könnte.
Hausdurchsuchung
Der Arbeiter hatte auch einen Artikel aus dem „Stürmer“, einer antisemitischen Zeitung, die von 1923 bis 1945 gedruckt wurde, eingescannt und auf seiner Facebook-Seite gepostet. „Ich habe mir gedacht, dass das vielleicht Sammler interessieren und ich damit ein bisschen ein Geld verdienen könnte“, sagt der 42-Jährige.
Auch sein Rechtsanwalt will nichts von einem rechten Gedankengut wissen. „Mein Mandant gehört sicher nicht der rechtsradikalen Szene an. Bei einer Hausdurchsuchung wurde zudem kein einschlägiges Material gefunden. Er hat einfach nur völlig unbesonnen agiert.“
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Nach der Beratung der Geschworenen folgt dann die Überraschung: Weil der Schwurgerichtshof der Meinung ist, dass der Wahrspruch der Geschworenen hinsichtlich des ersten Posting in sich widersprüchlich ist, geht der Fall nun an den Obersten Gerichtshof. Für den „Stürmer“-Artikel wurde der Mann freigesprochen.
Eine neue Verhandlung ist sehr wahrscheinlich.
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