Haftstrafe für betrunkene Lenkerin, deren Beifahrer bei Unfall starb

Haftstrafe für betrunkene Lenkerin, deren Beifahrer bei Unfall starb
Prozess um einen folgenschweren Unfall auf der S5 in Tulln. Die Lenkerin, 31, muss ins Gefängnis.

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"Es war ein gefährliches Überholmanöver. Sie blinkte nicht, dann geriet das Auto ins Schlingern", berichtet ein Zeuge, der am 1. Juli mit seinem Fahrzeug auf der S5 bei Tulln unterwegs war.

Sekunden später geschah der Unfall. Der weiße Pkw, der viel zu schnell unterwegs gewesen sein soll, kam von der Fahrbahn ab, flog in eine Wiese. Obwohl die Rettungskräfte rasch vor Ort waren, konnten sie einem 47-jährigen Insassen nicht mehr helfen, er starb noch am Unfallort. Eine Schwangere, 33, erlitt schwere Verletzungen, ein 36-Jähriger ebenfalls.

Haftstrafe für betrunkene Lenkerin, deren Beifahrer bei Unfall starb

Der Wagen wurde bei dem Unfall völlig demoliert

Der Unglückslenkerin, einer 31-jährigen Ungarin, wurde am Dienstag am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

"Sie wussten, dass sich im Wagen eine Schwangere befand"

Unter Tränen gestand die Frau, dass sie in der Nacht vor dem Unfall getrunken hatte. Whisky und Tequila seien konsumiert worden, bereits um 4 Uhr Früh ging es dann zur Arbeit auf ein Weingut nach Grafenwörth. Aber bereits am Vormittag wollte die Frau mit ihren Kollegen wieder nach Ungarn zurückfahren, zwischenzeitlich hatte sie wieder Alkohol konsumiert.

Mit 1,5 Promille setzte sie sich ans Steuer, bis es auf der S5 zu dem folgenschweren Unfall kam. "Sie wussten, dass sie noch eine weite Strecke zu fahren hatten und dass sich eine schwangere Frau im Wagen befand", sagte die Richterin zur Angeklagten. "Ja", antwortete die Frau, die sich schuldig bekannte, leise.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Urteil: 18 Monate Haft, sechs Monate davon muss die alleinerziehende Mutter im Gefängnis verbringen. Außerdem sieht sie sich noch mit Schadenersatzforderungen in der Höhe von mehr als 22.000 Euro konfrontiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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