Corona-Kontrolle im Landesklinikum St. Pölten endet vor Gericht

Landesgericht St. Pölten
Der Vater einer jungen Patientin versetzte einem Security-Mitarbeiter des Spitals einen Stoß.

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"Ich arbeite seit März 2020 als Security im Landesklinikum St. Pölten. So etwas habe ich aber noch nie erlebt." Mit diesen Worten schloss ein 62-Jähriger am Freitagvormittag seine Zeugenaussage vor dem Landesgericht St. Pölten. Damit bezog sich der Wiener auf einen Vorfall vom April dieses Jahres. Eigentlich wollte er nur das negative Testergebnis einer Frau, die das Spital betreten hatte, sehen, dafür versetzte ihm ein 42-jähriger St. Pöltner aber einen starken Stoß. 

Verschiedene Ansichten

Was der Auslöser für diese harsche Reaktion war, sorgt bei den Beteiligten für gespaltene Meinungen. "Ich wollte nur das negative Test-Ergebnis einer Frau kontrollieren, die gerade das Krankenhaus betreten hatte", schildert der angegriffene Security den Tathergang. "Dann kam jemand und meinte, dass sie Mitarbeiterin sei. Als ich einen Ausweis verlangte, wurde ich mit beiden Händen weggestoßen."

Für den vermeintlichen Angreifer sei es auf andere Weise zur Auseinandersetzung gekommen. Der ebenfalls im Krankenhaus angestellte Mann war gerade damit beschäftigt gewesen, seiner dreijährigen Tochter, die als Patienten im Spital war, nach der Behandlung die Jacke anzuziehen. Zur Unterstützung rief er seine Frau, die daraufhin wieder ins Gebäude kam: "Plötzlich verlangte der Security unhöflich und aggressiv unsere Mitarbeiterausweise", schilderte der Angeklagte den Vorfall. Dadurch hätte er nicht nur das Mädchen erschreckt, sondern auch der Vater hätte sich bedroht gefühlt. "Außerdem kam er uns sehr nahe. Weil meine Tochter keine Maske trug, schubste ich ihn zurück." 

Außergerichtliche Einigung

Für Richter und Staatsanwaltschaften war diese handgreifliche Reaktion nicht den Umständen angepasst, wodurch Notwehr ausgeschlossen wurde. Auf weitere Beweisanträge des Verteidigers, der unter anderem ein Überwachungsvideo auswerten lassen wollte, wurde verzichtet - das Strafverfahren wurde eingestellt. Ein Tatausgleich soll nun zu einer außergerichtlichen Lösung des Vorfalls führen. 

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