Beschwerde eingelegt: Staatsanwaltschaft bekämpft Waldhäusl-Urteil

Beschwerde eingelegt: Staatsanwaltschaft bekämpft Waldhäusl-Urteil
FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl muss nochmal zittern. Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will sich (noch) nicht geschlagen geben: Sie wird Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch von FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl eingelegen. Wie berichtet, wurde der Politiker am vergangenen Freitag vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

Beschwerde eingelegt: Staatsanwaltschaft bekämpft Waldhäusl-Urteil

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Drei Tage hatte Michael Schön von der WKStA Zeit, um gegen das Urteil zu berufen. Diesen Schritt will Staatsanwalt Schön laut ORF NÖ nun auch gehen. Ob er mit der Beschwerde durchkommt, hat der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.

Jahrelang war gegen Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ermittelt worden, seit vergangenem Februar mussten sie sich vor Gericht verantworten. Dem freiheitlichen Landesrat war Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Stacheldraht-Asylquartier in Drasenhofen in Niederösterreich vorgeworfen worden.

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