Badespaß beginnt: Diese Regeln gelten für das Citysplash in St. Pölten

Badespaß beginnt: Diese Regeln gelten für das Citysplash in St. Pölten
"Getestet, Geimpft oder Genesen": Wer eines der drei Kriterien erfüllt, darf ab 19. Mai in die Schwimmbecken springen.

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Mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen für aktiven Sport können auch die Schwimmbäder wieder öffnen. Deshalb wird auch das Citysplash in St. Pölten am 19. Mai die Pforten öffnen.

Laut den verordneten Maßnahmen können getestete, geimpfte oder genesene Personen den öffentlichen Badespaß genießen. Wichtig: Die Verpflichtung zur Vorlage eines Tests gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.

Im Kassenbereich sowie im Innenbereich des Citysplash gilt zudem FFP2-Maskenpflicht. Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden.

Bei den Seen und an der Traisen gelten die allgemeinen Corona-Verordnungen, die "3 G" (Getestet, Geimpft oder Genesen) kommen hier nicht zur Geltung.

Getestet, geimpft oder genesen

Bis auf Weiteres muss ein Nachweis vor Ort erbracht werden, dass man zumindest eines der "3 G" erfüllt:

Getestet

  • Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (Gültigkeit: 72 Stunden)
  • Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße, Apotheke etc.) über ein negatives Ergebnis eines Antigentests (Gültigkeit: 48 Stunden)
  • Auch die Schultests werden zukünftig als Eintrittstests anerkannt werden

Geimpft

  • Die Erstimpfung gilt als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für drei Monate als Nachweis für Eintritte bzw. für neun Monate, sofern man 21 Tage vor der Erstimpfung bereits COVID-19 hatte
  • Zweitimpfung gilt für neun Monate ab der Erstimpfung als Nachweis
  • Bei Impfungen, wo nur eine Impfung vorgesehen ist, gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag. Dieser gilt dann ab der Impfung für neun Monate als Nachweis für Eintritte

Genesen

  • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als drei Monate sein darf

Auch heuer keine Saisonkarte

Analog zum Modus im Vorjahr muss der Verkauf von Dauerkarten auch heuer ausgesetzt werden. Stattdessen gibt es wieder das "1-2-3-Ticket“ für den jeweiligen Badetag. Es werden also nur Tagestickets verkauft - Kinder zahlen für einen ganzen Tag 1 Euro, Jugendliche und Pensionisten sowie Präsenzdiener oder Menschen mit Behinderung 2 Euro und Erwachsene 3 Euro.

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