2.900 Euro Schmerzensgeld nach „Alko-Boarder“-Unfall am Hochkar

Symbolbild.
21-Jähriger hatte mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Vor dem Landesgericht St. Pölten zeigte er sich reumütig.

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Laut Wolfgang Ambros ist Skifahren ja bekanntlich „des Leiwandste“, für eine 16-Jährige endete ein Skitag am Hochkar in Göstling (Bezirk Scheibbs) im vergangenen Jänner aber alles andere als „leiwand“.

Kollision wäre vermeidbar gewesen

Denn als sie gegen Abend kurz vor der Liftstation stehen blieb, kam es zur Kollision mit einem 21-jährigen Snowboardfahrer. Dabei zog sich die Jugendliche einem ärztlichen Gutachten zufolge ein Knochenmark-Ödem sowie eine kleine Knochenfraktur zu. „Ich hab sie einfach übersehen“, gab der 21-jährige Unfallverursacher bei der am Mittwoch stattfindenden Verhandlung am Landesgericht St. Pölten zu Protokoll.

Landesgericht St. Pölten

Die Verhandlung wurde am Landesgericht St. Pölten geführt.

Zwar waren die Sichtbedingungen aufgrund von Nebel nicht die besten, auf Nachfrage des Richters bestätigte der Mann aus Waidhofen an der Ybbs aber, dass die Kollision vermeidbar gewesen wäre. Zum Unfallzeitpunkt war der junge Mann durch mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut beeinflusst.

Angeklagter zeigt Reue

Vor Gericht bekannte sich der 21-Jährige in allen Anklagepunkten schuldig und zeigte sich reumütig. „Es war ein Fehler trotz Alkoholkonsum auf die Piste zu gehen, der Unfall tut mir wirklich sehr leid“, so der Mann. Obwohl Richter und Staatsanwaltschaft das reumütige Auftreten positiv aufnahmen, kamen sie dem Wunsch des Verteidigers auf Diversion nicht nach.

„Leider gehört beim Skifahren der Alkohol für viele dazu. Wer das dadurch erhöhte Unfallrisiko eingeht, muss aber auch mit einer entsprechenden Strafe rechnen“, begründete der Richter die Entscheidung. Neben 2.900 Schmerzensgeld muss der Snowboarder auch eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro sowie die Verfahrenskosten begleichen. Sophie Seeböck

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