Tempo-Exzess in NÖ: Biker wehrt sich gegen neues Raser-Gesetz

Motorradfahrer rast über die Autobahn (Symbolbild)
Es war an einem Sommertag im Jahr 2024, als sich ein Biker auf der A22 im Bezirk Korneuburg offenbar wie ein Rennfahrer gefühlt haben dürfte. Allerdings war die Aktion lebensgefährlich, denn der Mann hatte seine Yamaha (135 PS) bis auf Tempo 252 km/h beschleunigt.
Der Motorradfahrer war zu diesem Zeitpunkt nicht der einzige, der über die Donauufer-Autobahn raste. Verfolgt wurde er von einem Polizisten auf einer BMW S 1000 XR, der den Yamaha-Piloten schließlich stoppen konnte.
Bei der Anhaltung entwickelte sich rasch ein Gespräch: Der Beamte teilte dem Raser mit, dass „er ihm kaum nachgekommen sei“ und „sein Lenker bereits ordentlich gewackelt habe“.
600 Euro Abschleppkosten
Die Folgen für den Schnellfahrer – übrig blieben nach Abzug der Messtoleranz immerhin noch 226 km/h – waren jedenfalls massiv: Führerschein weg, Motorrad weg (Verkehrswert rund 10.000 Euro) sowie eine Strafe von 1.400 Euro. Außerdem musste das Bike abgeschleppt werden, was den Mann nochmals knapp 600 Euro kostete.
Der A22-Raser ist mittlerweile einer von Hunderten Verkehrsteilnehmern, denen das Fahrzeug abgenommen wurde. Bis Ende Juli 2025 wurden in Österreich insgesamt 335 Fahrzeuge wegen extremer Raserei vorläufig beschlagnahmt. Diese Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum ab der Einführung der verschärften Gesetze am 1. März 2024.
Doch der Mann wehrte sich gegen die Maßnahmen und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Er argumentierte, dass die Geschwindigkeit nicht durchgehend über einen Kilometer gehalten worden sei, der Abstand der Polizei zu groß gewesen wäre und die Messung nicht korrekt sein könne. Außerdem sei der Verfall des Motorrads unverhältnismäßig – schließlich habe es nur einen Marktwert von etwa 10.000 Euro, während die Geldstrafe „nur“ 1.400 Euro betrage.
Die Richterin folgte diesen Argumenten nicht. Die Messung sei korrekt, der Polizeibeamte habe professionell gehandelt und durchgehend Sichtkontakt gehabt. Die hohe Geschwindigkeit sei „exorbitant“ und gefährde die Verkehrssicherheit massiv.
Urteil soll generalpräventiv wirken
Besonders ins Gewicht fiel, dass der Mann bereits vier- bis fünfmal zuvor mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Richterin sah daher keine Grundlage für ein milderes Strafmaß.
Neben der Geldstrafe bleibt es auch beim Verfall der Yamaha. Begründung: Nur durch die Kombination aus Geldstrafe und Einziehung des Fahrzeugs könne der Mann von weiteren Hochrisikofahrten abgehalten werden. Außerdem solle das Urteil generalpräventiv wirken – also andere Verkehrsteilnehmer abschrecken.
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