Milde für Klimaaktivist: Gericht in NÖ senkt Strafe nach Verkehrschaos

Protestaktion auf der A2
Eine Aktion der "Letzten Generation" auf der A2 beschäftigte nun das Landesverwaltungsgericht - mit überraschendem Ausgang.

Sie tauchten mitten im Frühverkehr auf und lösten ein riesiges Verkehrschaos aus: Als sich am 20. November 2023 Aktivisten der „Letzten Generation“ auf der Südautobahn (A2) bei Vösendorf im Bezirk Mödling festbetonierten, standen nicht nur tausende Autofahrer stundenlang im Stau – auch die Polizei war massiv gefordert.

Die Beamten nahmen kurzfristig 30 Demonstranten fest, die Asfinag musste die Löcher wieder zubetonieren.

„Diese Form des Protests ist nicht normal. Das ist radikal, rücksichtslos und leider auch lebensgefährlich“, sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

In weiterer Folge verschickte die Bezirkshauptmannschaft Mödling Geldstrafen an jene Mitglieder der „Letzten Generation“, die an der Aktion auf der A2 beteiligt waren. Einer der Betroffenen, der zu einer Geldbuße in Höhe von 1.100 Euro verurteilt worden war, wehrte sich gegen die Strafe und legte Einspruch beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein – mit überraschendem Ausgang.

Gericht kritisiert Behörde

Denn das Gericht reduzierte die Geldstrafe deutlich. Die ursprünglich verhängten Sanktionen wurden als unverhältnismäßig eingestuft.

Der Aktivist hatte argumentiert, dass aufgrund des Klimanotstands ein Recht auf zivilen Ungehorsam bestehe, was seine Aktion rechtfertige. Das Gericht erkannte zwar an, dass der Mann seine Motivation zur Bekämpfung der Klimakrise glaubwürdig und eindrücklich dargelegt hatte, stellte jedoch klar, dass der Klimanotstand rechtlich weder einen entschuldigenden noch einen rechtfertigenden Notstand darstellt.

Die ursprüngliche Strafe hatte 500 Euro für die Weigerung, die Versammlung zu verlassen, sowie weitere 500 Euro für die Verwaltungsübertretung betragen – letzteres entsprach dem gesetzlichen Höchstmaß.

Das Gericht kritisierte, dass die Behörde keine ausreichende Begründung für die hohe Strafe geliefert und die Einkommenssituation des Beschuldigten nicht berücksichtigt habe. Auch eine 58-minütige Vorhaft wurde nicht angerechnet. Die Strafbemessung der Behörde sei deshalb „nicht nachvollziehbar“, schreibt das LVwG in der Urteilsbegründung.

Beweggründe als "achtenswert" eingestuft

Das Gericht hob hervor, dass es sich bei der Blockade um eine symbolische Aktion zivilen Ungehorsams handelte, mit der auf den Klimaschutz aufmerksam gemacht werden sollte. Die Beweggründe des Aktivisten wurden als "achtenswert" anerkannt. Da er nicht aus Eigennutz handelte und sogar eine Rettungsgasse freigehalten hatte, wurden diese Aspekte strafmildernd berücksichtigt.

Die Geldstrafe wurde schließlich auf 175 Euro reduziert. Zudem muss der Aktivist keine Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren tragen. Eine Revision gegen das Urteil ist in diesem Fall nicht zulässig.

Die „Letzte Generation“, die mit Störaktionen auf Straßen und am Flughafen Wien-Schwechat für viel Wirbel und große Polizeieinsätze gesorgt hatte, beendete im Sommer 2024 ihre Klima-Proteste. Zugleich kündigte die Gruppe aber „neue Projekte des Widerstands“ an.

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