Rabiater Pitbull-Besitzer gibt Ermittlern in NÖ Rätsel auf

Symbolbild.
Nach einer brutalen Attacke auf eine Frau in Neunkirchen fehlt vom Täter jede Spur. Kurios: Ein ganz ähnlicher Fall passierte nur wenige Kilometer entfernt.

Vier Monate nach dem brutalen Angriff leidet Hannah S. (Name von der Redaktion geändert) noch immer an den Nachwirkungen des 8. Juli. Ihre linke Gesichtshälfte ist taub, zwei Zähne sind so locker, dass sie sie durch Implantate ersetzen muss. Die Niederösterreicherin war von einem bislang unbekannten Täter zusammengeschlagen worden. 

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Mit ihren beiden Hunden spazierte die 65-Jährige durch den Neunkirchner Park, als ihr ein Mann mit seinem Pitbull entgegen kam. Beim Vorbeigehen verhedderten sich die Leinen ihrer Hunde mit der des Pitbulls. Als S. ihre Hunde wieder entwirren wollte, soll ihr der Unbekannte plötzlich einen Stoß von hinten versetzt und wortlos begonnen haben, mit seinen Füßen auf ihren Körper und ihr Gesicht einzutreten.

"Erst als ich dann geschrien hab', ob er mich umbringen will, hat er von mir abgelassen", erzählt S. Die verletzte Frau wurde ins Krankenhaus gebracht. Sie hatte eine schwere Gehirnerschütterung erlitten, ihr Gesicht war mit blauen Flecken übersäht. Die Rettung alarmierte die Polizei, die Ermittlungen aufnahm.

Pitbull-Besitzer überprüft

Im Fokus dabei stand der Pitbull. Es wurden in der Stadt Neunkirchen und Umgebung sämtliche gemeldeten Hundehalter eines Pitbulls und ähnlicher Rassen überprüft, ob jemand für die brutale Attacke auf die Frau infrage kommen würde, bestätigt Bezirkspolizeikommandant Johann Neumüller. Ohne Erfolg. 

Im Kreise der registrierten Personen mit einem meldepflichtigen Listenhund habe sich aber kein Hinweis auf den möglichen Täter ergeben. „Das Verfahren wurde deshalb abgebrochen. Gibt es neue Erkenntnisse vonseiten der Polizei kann es wieder aufgenommen werden“, erklärt Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Streit eskaliert: Drei Rippen gebrochen

Kurioserweise steht die Polizei auch in einem ganz ähnlichen Fall vor einem Rätsel: Im September hat sich nämlich ein ähnlicher Zwischenfall im Raum Neunkirchen ereignet. Auslöser war eine Debatte über einen Pitbull, der nicht angeleint war. An einem Radweg zwischen Ternitz und Neunkirchen näherte sich ein Radfahrer einem Mann und seinem Pitbull. Als der Radfahrer den Mann darauf aufmerksam machte, dass der Hund nicht angeleint war, eskalierte die Situation. 

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Zuerst soll der Mann sein Opfer bedroht und beschimpft haben, anschließend soll der Hundebesitzer den Mann vom Rad gestoßen haben, wodurch der sich drei Rippen brach. Laut Polizei war auch ein Taschenmesser im Spiel, dessen Klinge der Hundebesitzer aber nicht ausgeklappt hatte. Der Angreifer und sein Hund konnten flüchten. 

Zusammenhang zwischen Fällen überprüft

„Es gab einen großen Polizeieinsatz inklusive einer Fahndung. Leider konnte der Tatverdächtige aber nicht gefunden werden“, erklärt Neumüller gegenüber dem KURIER. Ob ein Zusammenhang mit dem Angriff im Juli in Neunkirchen gegeben ist, schließt die Polizei nicht aus. Aktuell gibt es aber keine neuen Anhaltspunkte in dem Fall, sagt Neumüller.

Hanna S. zeigt sich über das abgebrochene Verfahren enttäuscht - und wütend. Sie spricht von einem "eklatanten Fehler der Polizei". Sowohl sie selbst als auch eine Augenzeugin gaben eine Beschreibung des verdächtigen Mannes bei der Polizei ab. „Ich war nur während der Attacke damit beschäftigt, meine Augen zu schützen. Aber ich denke, bei einer Gegenüberstellung würde ich ihn sicher erkennen. Bisher wurden mir nur Fotos gezeigt“, betonte die Niederösterreicherin. 

Entschädigung nach Verbrechensopfergesetz?

Sie sei von der Polizei zwar kurzfristig angerufen worden, ob sie sich weitere Fotos anschauen wolle, aber das sei sich bei ihr zeitlich nicht ausgegangen. "Innerhalb von 30 Minuten war es mir schlicht und ergreifend nicht möglich, auf der Polizeiinspektion zu erscheinen. Also habe ich mich schriftlich entschuldigt und um einen Alternativtermin gebeten", betont die 65-Jährige.

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Auch der Abbruch ihres Verfahrens hindert die Niederösterreicherin nicht, weiterhin mit ihren zwei Hunden im Neunkirchner Park spazieren zu gehen. Wenn der Täter nicht gefunden werden sollte, bleibt der 65-Jährigen noch eine letzte Option: "Sollte der Verursacher nicht gefunden werden, ist zu prüfen, ob eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz möglich ist. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen", sagt Kristina Johannides, Anwältin von Hanna S.

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