Doch dann erfolgte für die 47-Jährige im Vorjahr der Schock. Sie bekam von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ein Schreiben zugestellt.
In dem Bescheid stand, dass eine Untersuchung ergeben habe, dass trotz ihrer als unheilbar geltenden Krankheit eine „Verbesserung“ ihres Gesundheitszustandes eingetreten sei. Die für S. niederschmetternde Konsequenz: Die Berufsunfähigkeit wurde ihr wieder abgesprochen.
Rechtsschutz
In ihrer Not wandte sich die Weinviertlerin an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die ihr für den Einspruch gegen die Aberkennung Rechtsschutz für das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gewährte.
S. musste schließlich wieder zu einer Untersuchung, die von einem durch das Gericht bestellten Sachverständigen durchgeführt wurde. Dieses Gutachten widersprach dem der PVA, zudem trat in der Zwischenzeit ein Krankheitsschub für eine neuerliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau.
„Der Sachverständige stellte klar, dass die Frau angesichts ihrer Krankheit überhaupt nicht mehr imstande ist, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können“, berichtet AK-Präsident Markus Wieser.
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In einem anschließenden Vergleich revidierte die PVA ihren ursprünglichen Bescheid und sprach S. die Berufsunfähigkeitspension zu – diesmal unbefristet und somit endgültig.
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