Parkstreit in NÖ: Unwissenheit schützt manchmal doch vor Strafe

Kontrolleur einer Kurzparkzone
Eine Frau, die in Purkersdorf falsch parkte, setzte sich gegen eine Strafe zur Wehr. Die Begründung war einigermaßen kurios - ging aber durch.

Weite Kreise zog ein Streit ums Parken in Purkersdorf (Bezirk St. Pölten), der schlussendlich auch ein Gericht beschäftigte. Eine Frau fühlte sich schlecht informiert und wollte die Geldstrafe in der Höhe von 40 Euro nicht bezahlen. 

Schlussendlich kam tatsächlich alles anders.

Aber der Reihe nach: Die Frau hatte im Februar 2023 ihr Auto in einer gebührenfreien Kurzparkzone abgestellt, ohne eine Parkscheibe oder einen entsprechenden Kurzparknachweis zu hinterlegen.

Digitaler Parkschein statt Parkuhr

Stattdessen hatte sie über die Handyparken-App einen digitalen Parkschein gekauft, der allerdings nur für eine kostenpflichtige "grüne Parkzone" galt, nicht jedoch für die "blaue Kurzparkzone", in der sie parkte. Die Frau hatte sich auf die App verlassen und bezahlt, obwohl das Parken an diesem Ort eigentlich gratis gewesen wäre.

Es kam, wie es kommen musste, die Lenkerin bekam eine Geldbuße in der Höhe von 40 Euro aufgebrummt. Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten setzte sie sich allerdings zur Wehr.

Vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich argumentierte die Frau, sie sei ortsfremd und habe nicht erkennen können, dass es zwei verschiedene Parkzonen mit unterschiedlichen Regeln gebe. 

Verwirrendes Parksystem

Auch die Gemeinde selbst hatte eingeräumt, dass das Parksystem verwirrend sei, fügte aber hinzu, "dass es keineswegs völlig unüblich ist, dass innerhalb eines Gemeindegebietes unterschiedliche (Kurz-)Parkzonen bestehen", wo Unterschiedliches verordnet sei. Als Verkehrsteilnehmer sei man "verpflichtet, sich mit den jeweils geltenden Bestimmungen vertraut zu machen".

Das Gericht bestätigte zwar, dass die Frau gegen die Vorschriften verstoßen habe. Angesichts der geringen Schuld und der Tatsache, dass die Frau sogar bezahlt hatte, wo es nicht nötig gewesen wäre, sah das Gericht von einer Geldstrafe ab und erteilte nur eine Ermahnung.

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