Prozess um toten Greifvogel in NÖ: Freispruch für 87-jährigen Jäger

Ein Prozess gegen einen 87-Jährigen um die Tötung eines Kaiseradlers und von drei Rohrweihen hat am Montag am Landesgericht St. Pölten mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch geendet. Dem Angeklagten wurde angelastet, im Mai Eier mit dem Gift Carbofuran präpariert und in Gerersdorf (Bezirk St. Pölten) ausgelegt zu haben. Der Jäger bekannte sich zum Vorwurf der vorsätzlichen Schädigung des Tierbestandes nicht schuldig.
Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamts waren bei der Suche nach dem verschwundenen Kaiseradler, dessen GPS-Sender zuletzt am 19. Mai in der Früh Signale ausgesendet hatte, sechs verendete Rohrweihen und mehrere offene Hühnereier entdeckt worden. Bei einer toxikologischen Untersuchung dreier Greifvögel, deren Mageninhalt und von Eiern wurde das verbotene Gift Carbofuran festgestellt. Der vom Adler abgetrennte GPS-Sender wurde in der St. Pöltner Katastralgemeinde Ragelsdorf gefunden.
Angeklagte kannte laut seiner Aussage Gift Carbofuran nicht
Beim Prozessauftakt am 2. Oktober gab der 87-Jährige an, noch nie von dem Gift gehört zu haben. Weiters sagte er in Bezug auf den GPS-Sender aus, er habe auf dem Weg zu einem Zahnarztbesuch "ein Stück zusammengeklaubt" und ins Auto mitgenommen. "Ich hab' dem überhaupt kein Augenmerk geschenkt und geglaubt, da hat jemand etwas verloren." Etwas später habe er das Teil jedoch wieder im Freien weggeworfen.
Sowohl beim Kaiseradler als auch bei den Rohrweihen handelt es sich um geschützte Vogelarten. Carbofuran ist für Menschen und Tiere gesundheitsschädlich.
Der Fall zeige erneut, wie komplex und herausfordernd die Aufklärung von Wildtierkriminalität in Österreich sei, stellten BirdLife Österreich und WWF Österreich in einer Aussendung fest. Sie betonten die Notwendigkeit enger Zusammenarbeit und konsequenter Umsetzung der neuen EU-Umweltkriminalitätsrichtlinie. Gefordert wurde zudem ein Aktionsplan für ein koordiniertes Vorgehen.
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