„Wie eine Sucht“: 76-jähriger Sexualstraftäter muss erneut in Haft

Bereits 2010 war der Niederösterreicher verurteilt worden. Nach Haft und Probezeit suchte er erneut nach Missbrauchsabbildungen.
Zentralstelle Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität

„Ich bin hier schon einmal gesessen“, sagt der 76-Jährige zu seinem Anwalt Rudolf Mayer, „aber damals war der Saal größer.“ 

Tatsächlich ist der Angeklagte im Landesgericht St. Pölten kein Unbekannter. Im Jahr 2010 wurde der Niederösterreicher im Schwurgerichtssaal verurteilt. Fünf Jahre musste er in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verbringen, weil er schweren sexuellen Missbrauch begangen hatte. Auch Missbrauchsabbildungen Minderjähriger wurden bei ihm gefunden.

16 Jahre später sitzt der Pensionist wieder auf der Anklagebank. Mehr als fünf Jahre lang war er vor der Öffentlichkeit weggesperrt gewesen, danach begann eine fünfjährige Probezeit samt Therapie. Doch der 76-Jährige wurde wieder rückfällig. Bald nach seiner Strafe soll er sich wieder Laptops zugelegt haben, wieder begann die Suche nach kinderpornografischem Material.

Verräterische Zeitstempel

„Es ist wie eine Sucht“, berichtet der Angeklagte am Donnerstag unter Tränen. Ein Gutachter attestiert dem Niederösterreicher, der mit seiner Ehefrau in einer Wohnung lebt, „pädophile Neigungen, aber keine Persönlichkeitsstörung“.

Er habe zuerst nach Nacktfotos von Minderjährigen gesucht, dann auch Videos gefunden, die von unfassbarer Brutalität sind. Im Prozess taucht auch die Frage auf, ob der Mann bereits in seiner Probezeit illegale Inhalte abgerufen hat; manche Zeitstempel sind jedenfalls verräterisch. Der Angeklagte bestreitet das, sein Anwalt ebenso.

Der Gutachter will den 76-Jährigen nicht wieder in einer forensisch-therapeutischen Anstalt sehen. Er ist der Meinung, dass man mit regelmäßigen Therapiebesuchen das Auslangen finden würde. 

Der Schöffensenat und auch die Richterin sind da anderer Meinung. Das Urteil: drei Jahre Haft. Für den Mann geht es wieder in eine spezielle Anstalt.

Er nimmt das Urteil an, die Staatsanwältin auch – rechtskräftig.

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