Ex-Freund vergiftet: 33-Jährige muss in NÖ erneut vor Gericht
Der Prozess findet am Landesgericht Korneuburg statt
Zusammenfassung
- 33-Jährige steht erneut in Korneuburg vor Gericht, nachdem das Urteil wegen zweifachen Mordversuchs teilweise aufgehoben wurde.
- Die Frau soll ihren Ex-Partner 2022 zweimal mit Gift und Medikamenten zu töten versucht und eine Messerattacke fingiert haben.
- Über Strafhöhe und Unterbringung wird nach Aufhebung der Verleumdungsurteile durch den OGH erneut entschieden.
In Korneuburg steht am Mittwoch eine 33-Jährige erneut vor Gericht, die 2024 wegen zweifachen Mordversuchs an ihrem einstigen Lebensgefährten 20 Jahre Haft erhalten und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht worden war.
Die Schuldsprüche wegen Mordversuchs sind rechtskräftig, vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben wurden aber Verurteilungen wegen Verleumdungen. Nun wird erneut über Strafhöhe und Unterbringung entschieden.
Im Kern ging es in dem mehrtägigen und bis 13. November 2024 laufenden Schwurprozess um drei Bereiche, die beiden Mordversuche und eine fingierte Messerattacke.
Zunächst soll die Beschuldigte bei einer privaten Party am 8. Juli 2022 ihrem damaligen Partner Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem "Spezialgetränk" verabreicht haben. Der 43-Jährige wurde fast blind und erlitt eine Methanolvergiftung.
Medikamente verabreicht
Zu einem weiteren Mordversuch soll es in der Nacht auf den 3. November 2022 gekommen sein. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten - verabreicht wurden ihm auf diese Weise größere Mengen der Medikamente Rohypnol und Sirdalud - wurde der 43-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht.
Die Angeklagte hatte im Zusammenhang mit dem Vorfall einen Suizidversuch infolge des von ihr zuvor verkündeten Beziehungs-Aus ins Treffen geführt.
Opfer überlebte nur knapp
Tatsächlich soll sie selbst dem Mann die Wunden zugefügt haben, so der Vorwurf. Das Opfer überlebte abermals nur knapp. Als Motiv galt, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten vorübergehend als Alleinerbin eingesetzt war und bei seinem Tod ein Vermögen von rund drei Millionen Euro erhalten hätte.
Erhebungen gegen die 33-Jährige nahmen später ihren Lauf. Mitte Mai 2023 war die Beschuldigte dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte von einer Messerattacke ihres nunmehrigen Ex-Partners berichtet. Belastet wurde dieser u.a. auch durch Spuren, die von seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelegt und präpariert worden waren.
Der Mann wurde festgenommen und kam in U-Haft. Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes wurde in der Folge aber eingestellt.
Laut einem Gutachten hätte der 43-Jährige aufgrund seiner massiv beeinträchtigten Sehleistung nicht entsprechend agieren können. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 33-Jährige den Mordversuch an ihr fingiert haben soll, sich Bauchstiche sowie weitere Verletzungen selbst zugefügt haben dürfte. Die Frau wurde schließlich am 14. Juli 2023 festgenommen.
Mordversuche bestritten
Von der Beschuldigten wurden die beiden Mordversuche im Geschworenenverfahren dezidiert bestritten. Zu Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Verleumdung - die 33-Jährige soll auch ihre Tochter sowie Bekannte zu unrichtigen Behauptungen angestiftet haben - bekannte sich die Niederösterreicherin in weiten Teilen schuldig.
In Bezug auf drei Bestimmungen zur Verleumdung hob der OGH das Urteil infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde auf, wie auch die Kronen Zeitung berichtete. Über die Höhe der Strafe und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entscheiden die Geschworenen am Mittwoch erneut.
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