Zwischen Ende September und Anfang Oktober vergangenen Jahres haben die zwei Männer Spenden im Raum Stockerau, Hollabrunn und Hausleiten gesammelt. Das erbeutete Geld von insgesamt 171 Euro haben sie sich in die eigenen Taschen gesteckt und untereinander aufgeteilt. Zum Opfer gefallen sind den Anklagten 19 Personen. Das Landesgericht Korneuburg wirft ihnen gewerbsmäßig schweren Betrug vor.
Selbst gebastelte Anstecker
Der 24-Jährige Erstangeklagte und der 19-Jährige Zweitangeklagte zeigten sich vor dem Richter geständig. Der Erstangeklagte soll eine Spendenliste und einen Anstecker mit der Aufschrift "Österreich hilft Österreich" angefertigt haben. Auf dem Anstecker war das Emblem verschiedener Hilfsorganisationen, wie Rotes Kreuz, Volkshilfe und Caritas, zu sehen. Seinen Freund habe der 24-Jährige zu dem Betrug angestiftet, dieser war als Chauffeur unterwegs.
Zur Gerichtsverhandlung geladen waren zudem mehrere Zeuginnen und Zeugen. "Der Mann sagte, er arbeite für die Volkshilfe und wollte Hochwasserspenden", schildert ein Opfer. Zu diesem Zeitpunkt, stand der Ort, in dem die 60-Jährige wohnt, komplett unter Wasser, also habe sie ihm 20 Euro gegeben. Weil der Richter eine Schadensgutmachung an Ort und Stelle verlangte, gaben die Angeklagten dem Opfer ihre 20 Euro zurück. Auch einem weiteren Opfer haben die beiden Männer ihr Geld zurück gegeben.
Eine andere Zeugin berichtet: "Er sagte, er sei Spendensammler vom Roten Kreuz". Weil der 24-Jährige als Spendenbox ein altes Gurkenglas mit Geldschlitz nutzte, kam er ihr aber verdächtig vor, so die Zeugin weiter. Deshalb habe sie ihm nichts gegeben.
Geld für den Führerschein
Den Betrug begangen haben soll der 24-Jährige, weil er Geld für den Autoführerschein brauchte. Mit dem erbeuteten Geld habe er außerdem "Essen beim Billa und den Sprit vom Auto gezahlt", so der Erstangeklagte. Seine Verteidigerin erklärt, dass ihr Mandant das Ausmaß seiner Handlungen nicht verstanden habe, weil er eine "gewisse verzögerte Reife" habe und "seine Denkstrukturen sehr einfach" seien.
Dem anderen Angeklagten war "langweilig", so sein Verteidiger. "Ich habe es zum Zeitvertreib gemacht, weil ich gerne mit dem Auto spazieren fahre", sagt der 19-Jährige selbst.
Bereits vorbestraft
Beide Beschuldigten sind bereits vorbestraft, einer sogar einschlägig. "Die Vorstrafen waren aber wohl nicht Abschreckung genug", stellt der Richter fest. Dass beide inzwischen Arbeitsplätze in Aussicht haben, wirke mildernd auf den Schuldspruch, so der Richter. Auch, dass sich die beiden von Anfang an geständig und reumütig gezeigt haben, sei in die Urteilsfindung mit eingeflossen.
Der Erstangeklagte fasste eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten aus, der 19-Jährige erhielt sechs Monate bedingt. Während ihrer Probezeit von drei Jahren wird ihnen jeweils ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, so der Richter. Außerdem sollen sie das erbeutete Geld innerhalb von zwei Wochen den restlichen Opfern zurück zahlen. Beide nahmen das Urteil an.
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