Bevor dem angeblichen Drogenlenker Blut abgezapft wurde, musste er für einen Test noch Urin ablassen. Das Ergebnis verlief allerdings negativ. Seinen Führerschein musste der Betroffenen dennoch abgeben.
"Aufgrund des Gutachtens der Polizeiärztin, wonach der Beschwerdeführer aufgrund der beobachteten Symptome und der Ergebnisse der psychophysischen Tests zum Zeitpunkt des Lenkens durch Suchtgift und Übermüdung beeinträchtigt und nicht fahrfähig sei, wurde ihm der Führerschein von der Polizei am 8.9.2024 um 18.15 Uhr vorläufig abgenommen", heißt es in einer Begründung.
Führerschein wieder abgenommen
Nach weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass keine Beeinträchtigung durch Suchtmittel nachweisbar war. Daher hob die Behörde den Entzugsbescheid am 25. September 2024 auf, der junge Mann erhielt seinen Führerschein zurück.
Dennoch wurde ihm später erneut die Lenkberechtigung für drei Monate entzogen – diesmal mit der Begründung, er sei am 23. September mit einem Moped gefahren, als der ursprüngliche Entzugsbescheid noch in Kraft war. Ein Polizist wollte damals drei Mopedfahrer stoppen, doch nur einer blieb stehen. Dieser gab schließlich an, dass einer der anderen jener Mostviertler sei, dem zuvor wegen angeblichen Drogeneinflusses die Lenkerberechtigung entzogen worden sei.
Beschwerde eingelegt
Gegen diesen neuerlichen Entzug legte der Betroffene Beschwerde ein. Er argumentierte, dass er nicht beim Fahren erwischt wurde und die Anschuldigung auf einer fragwürdigen Zeugenaussage basiere.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich kam schließlich zu dem Schluss, dass die erneute Entziehung nicht rechtmäßig war. Da der ursprüngliche Entzugsbescheid rückwirkend aufgehoben wurde, konnte das angebliche Vergehen am 23. September nicht als Grundlage für eine neuerliche Strafe herangezogen werden.
Gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts kann noch eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.
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