Die Frau des 67-Jährigen war zuvor schwer erkrankt. „Ich verstehe schon, dass das Krankenhaus fällige Gebühren einheben muss, aber den Zeitpunkt finde ich sehr bedenklich und auch wenig einfühlsam“, sagt W. im Gespräch mit dem KURIER.
Keine Vollmacht
Zudem stellt sich der Pensionist rechtliche Fragen. „Da mir meine Frau keine Vollmacht gegeben hat, könnte ich diese Gebührenforderung, wenn sie zum Beispiel rechtswidrig wäre, gar nicht beeinspruchen“, meint der Niederösterreicher. Nachsatz: „Was machen eigentlich Patienten, die keine Angehörigen haben?“
Im Landesklinikum Wiener Neustadt kennt man den Fall. Tatsächlich ist die Sachlage etwas komplizierter. „Die Patientin wurde für eine Operation in eine anderes Landesklinikum in der Region verlegt, was für die Buchhaltung einer Entlassung gleichkommt. In einem solchen Fall wird ein automatischer Rechnungslauf ausgelöst, weshalb die Patientin inzwischen eine Rechnung erhielt“, berichtet eine Sprecherin.
Datenschutz
Zudem komme dabei der Datenschutz ins Spiel; Patientenakten müssen streng geschützt werden. „Deshalb haben weder das Rechnungswesen noch andere, nicht unmittelbar an der Behandlung beteiligte Abteilungen des Klinikums Zugriff auf Patientenakten und Behandlungsumstände. Daher war es der Abteilung Rechnungswesen nicht bekannt, dass die Dame wieder eingeliefert worden war“, begründet man seitens des Landesklinikums das Vorgehen.
Dass die Causa trotzdem nicht optimal gelaufen ist, weiß man auch im zuständigen Krankenhaus. „Wir bedauern aufrichtig, dass es durch diesen Umstand zu einer Situation kam, die für den Gatten der Patientin sehr unangenehm war“, betont die Sprecherin.
Inzwischen soll es jedoch zu einer zufriedenstellenden Lösung gekommen sein.
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