Wirbel in NÖ: Mann (68) musste 4 Stunden auf Rettungstransport warten

Selective focus of paramedic in uniform carrying stretcher with patient in ambulance ca outdoors
NÖ Patientenanwalt Michael Prunbauer hat kein Verständnis für lange Wartezeit und stellt Forderungen.

In der Debatte um die extremen Wartezeiten von Patienten im Rahmen der sogenannten Sekundärtransporte sorgt ein weiterer Vorfall aus dem Waldviertel für Aufsehen. Vier Stunden musste Herbert Kössner nach einer Untersuchung in einer Arztpraxis auf den Rücktransport ins Spital warten. Die Häufung negativer Fallbeispiele veranlassen nun auch Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer klare Forderungen zur Bereinigung "scheinbar systematischer Fehler“ bei den Sekundärtransporten stellen.

Beim 68-jährigen Litschauer Herbert Kössner hinterlassen die von den Johannitern mit Jahresbeginn in weiten Teilen Niederösterreichs übernommenen Sekundärtransporte keine positiven Erinnerungen.

Herbert Kössner

Herbert Kössner musste vier Stunden im Bademantel warten, bis er ins Klinikum Waidhofen/Thaya zurückgebracht wurde. 

Im Rahmen eines Spitalsaufenthaltes im Klinikum Waidhofen/Thaya wurde er am 9. Jänner von den Ärzten für eine abklärende Untersuchung in eine Röntgenordination in der Stadt geschickt. Keine große Sache, er könne in Pantoffeln und im Bademantel vom Rettungsdienst dorthin gebracht und dann schnell wieder ins Spital geholt werden, wurde ihm versichert.

In seinem minutiösen Erinnerungsprotokoll schildert Kössner dann die vierstündige Wartezeit nach der Untersuchung. „Für Patienten, die bisher ordentliche Verhältnisse bei Transporten gewohnt sind, ist das unverständlich, die Strecke von der Praxis zum Spital hätte man zu Fuß in fünf Minuten zurücklegen können“, sagt Kössner.  Während des Wartens fragte die Praxis-Mitarbeiterin dreimal telefonisch bei der Leitstelle von Notruf NÖ nach, wann mit der Abholung zu rechnen sei. Immer gab es die tröstliche Auskunft, dass das Rettungsauto gleich da sein werde, erinnert sich Kössner.

Schließlich mit einem zweiten Patienten von den Sanitätern abgeholt, konnten diese auch die Rettungseinfahrt zum Spital nicht finden und Kössner lotste sie zum richtigen Zugang. "Für mich ist völlig unverständlich,, dass solche Transporte nicht über die örtlichen Rotkreuz-Stellen abgewickelt werden“, sagt Kössner, der sein Fallbeispiel auch an die verschiedene Institutionen weitergeschickt hat. "Ich frage mich nur, wenn solche Verzögerungen bei Patienten mit Schmerzen oder bedrohlichen Beschwerden passieren“, gibt der Waldviertler zu denken.

Patientenanwalt

Eine Frage, die völlig berechtigt sei und auch ihn beschäftige, sagt NÖ Patientenanwalt Prunbauer: "Bei Herrn Kössner ist das unangenehm gewesen.  Wenn das ein Patient ist,  der dringend vom Spital A in ein Spital B gebracht werden muss, ist das kritisch“.

NÖ Patientenanwalt Michael Prunbauer

NÖ Patientenanwalt Michael Prunbauer 

Die Sekundärtransporte scheinen nicht gut zu funktionieren, das müsse dringend repariert werden, so Prunbauer. Das sei auch essenziell für das Gelingen des nö. Gesundheitsplans 2040+, den er grundsätzlich sehr begrüße.

Krankentransport

Krankentransporte von Spital zu Spital wurden mit Jahresbeginn an die Johanniter vergeben.

Wenig Freude hat Prunbauer schon einmal mit dem Begriff  Sekundärtransport, "kein Patient ist sekundär“, sagt er.  Zu deren Abwicklung hat er jedenfalls eine klare Botschaft parat:  "Meine Forderung ist, dass die Durchführung eines Transportes und die Auswahl eines Rettungsmittels von Spital zu Spital so funktioniert, wie auch im sonstigen Rettungsdienst. Das heißt, es muss eine Entscheidung nach Dringlichkeit geben und es darf keine Rolle spielen, welches Pickerl am Rettungsauto klebt.“ 

Klare Qualitätskriterien 

Diese Qualitätskriterien müssten auch in der Ausschreibung der Sekundärtransporte verankert sein, so Prunbauer. Weil es ja künftig über ganz NÖ verteilt Spezialkliniken geben soll, müsen Spitäler wiederum ihre Kapazitäten  transparent  und offen führen, damit die Patienten gleich von Beginn an  die richtige Klinik ansteuern und Sekundärtransporte gar nicht nötig werden . 

Prunbauer meint auch, dass die Begleitung von Sekundärtransporten durch einen Notarzt zu rigide geregelt sei. Sie sei nur auf bestimmte Erkrankungen beschränkt. Auch hier sollte ausschließlich die medizinische Dringlichkeit das wesentliche Kriterium sein. Ganz vorne müsse der Grundsatz gelten: "Wir wollen eine Lösung im Sinne der Patienten“.

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