FairnessCard: Stadtgemeinde unterstützt armutsgefährdete Hollabrunner

Im Hollabrunner Rathaus oder online kann ab 1. September 2025 die Fairnesscard beantragt werden. Sie löst die bisherige Sozialkarte ab und wurde im Gemeinderat heftig diskutiert.
Nun ist es so weit: Die Hollabrunner FairnessCard kann beantragt werden. Damit wird die bisherige Sozialcard, die es seit dem Jahr 2011 gibt, abgelöst. Diese war an die Sozialhilfe gekoppelt. Die Grundlage für den Erhalt der FairnessCard ist die Armutsgefährdung – sie setzt damit deutlich früher an. "Jetzt öffnen wir die Leistungen wirklich", kündigte der Vizebürgermeister der Stadtgemeinde Alexander Eckhardt (SPÖ) bei der Präsentation der Karte an.
Leistungen der Hollabrunner FairnessCard ab 1. Oktober
Diese Neuerung war im Hollabrunner Gemeinderat, wie berichtet, nicht unumstritten. Der Vizebürgermeister ist überzeugt von dem neuen Modell, das in der Juni-Sitzung beschlossen wurde. Beantragt werden kann die Karte am Hollabrunner Standesamt, bald soll das auch online möglich sein.
Ab 1. Oktober treten die Angebote der Stadtgemeinde für die Inhaber der Hollabrunner FairnessCard in Kraft.
Für Inhaber der Hollabrunn FairnessCard sind folgende Angebote der Stadtgemeinde Hollabrunn kostenlos:
- Besuch Freibad, Kunsteisbahn und Museum, Entlehnkosten Stadtbücherei
- Fahrten mit dem Anrufsammeltaxi
- Transport und Bastelbeiträge für Kindergartenkinder
Zusätzlich erhalten Inhaber der Hollabrunn FairnessCard:
- Heizkostenzuschuss
- Schulstartzuschuss
- Gutschriften bei Kanal- und Wassergebühren
- 50 Prozent Zuschüsse zu Musikschulbeiträgen im ersten Jahr
Wer kann die neue FairnessCard beantragen?
Die FairnessCard orientiert sich an der Einkommensschwelle der sogenannten Armutsgefährdung in Österreich. Personen und Familien, die weniger als 60 Prozent des Haushalts-Medianeinkommens verdienen, sind in Bezugsberechtigt. Heuer beträgt der Richtwert 1.572 Euro netto.
Für jede weitere volljährige Person, die in der Haushaltsgemeinschaft lebt, wird der Betrag um jeweils 786 netto erhöht; für jede weitere minderjährige Person wird um 472 Euro erhöht.
Als Einkommen werden Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Krankengeld, Sozialhilfe – NÖ SAG, Kinderbetreuungsgeld, Alimente und Unterhalt gerechnet, nicht aber Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Lehrlingsentschädigung. Anspruchsberechtigte müssen zumindest ein Jahr in Hollabrunn hauptgemeldet sein.
Anträge vorerst nur am persönlich am Standesamt
Das Antragsformular für die FarinessCard ist auf der Homepage der Stadtgemeinde unter "Förderungen" und dann unter "Soziales" zu finden. Dieses muss vorerst persönlich in ausgedruckter Form am Standesamt (Kirchengasse 2) vorbeigebracht werden. Die Stadtgemeinde arbeitet am DSGVO-konformen digitalen Upload.
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