In fünf Großbetrieben mussten im vergangenen November wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe rund 280.000 Hühner und Puten gekeult werden
Auf gesperrten Höfen laufen die letzten Desinfektionen, bevor Versuchstiere eingestellt werden. Stallpflicht bleibt aufrecht. Bauern wollen Geschehnisse evaluieren.
Nach dem schwersten Ausbruch der Vogelgrippe, den es in Österreich je gab, zeigen sich Silberstreifen am Horizont. Jene Hühnerbetriebe, deren Tierbestände nach dem Ausbruch der Krankheit gekeult werden mussten, sehen dem Ende der Sperre ihrer Ställe entgegen.
Ein Aus für massive Vorsichtsmaßnahmen, wie etwa die Stallpflicht, ist für viele Federviehbetriebe in vielen Regionen noch nicht in Sicht. Bei Wildvögeln tritt das tödliche Virus aktuell noch immer auf.
Ebenso wütet die Seuche noch in anderen europäischen Ländern, was auch Auswirkungen auf den heimischen Konsummarkt bei Eiern hat. Bei Bio- und Freilandeiern kommt es zu Engpässen.
Zugvögel
Außerdem droht mit dem nahenden Frühling und der Rückkehr der Zugvögel, erfahrungsgemäß eine neue gefährliche Ansteckungswelle.
Für die ausschließlich im Bezirk Amstetten von dem Virus betroffenen vier Hühnereierproduzenten und einen Putenmastbetrieb laufen diese Woche die letzten strengen Desinfektions- und Sicherheitsmaßnahmen an. Verträge mit Fremdfirmen zur letzten Desinfektion der Ställe seien am Montag vom Ministerium abgesegnet worden, berichtet Christina Riedl, die Leiterin der Landesveterinärbehörde.
Mit den zwei letzten Desinfektionsmaßnahmen, die im Abstand von sieben Tagen durchgeführt werden müssen, startet die Schlussphase, bevor die Landwirte die Ställe langsam wieder befüllen dürfen.
"Alle sind erleichtert, wenn Normalität einkehrt, aber die langen Fristen der Stallsperren haben ihren Sinn, das Virus darf keinesfalls unterschätzt werden“, versichert Riedl. Von der Geflügelpest betroffene Betriebe müssten mit mindestens drei Monaten Abschottung und Stillstand rechnen und fertig werden.
Zur Erinnerung: Anfang November richtete das berüchtigte H5N1-Virus einen gewaltigen Schaden an. Rund 280.000 Hühner und Puten mussten direkt in den Betrieben gekeult werden. Beim Abtransport der Kadaver rückte zur Desinfektion der Lkw sogar das Bundesheer an. Seit dem Vorjahr geltende neue gesetzliche Bestimmungen mit Anpassungen an EU-Vorschriften im Rahmen der Tiergesundheit bescherten den betroffenen Betrieben und den Behörden manche zusätzliche Hürde und Abstimmungsschwierigkeiten.
Andreas Pum: Obmann der Bauernkammer im Bezirk Amstetten
"Wichtig ist, dass Fristen eingehalten und nicht unnötig verzögert werden und dass die betroffenen Bauern ihre Entschädigungen bekommen“, sagt Andreas Pum, der Obmann der Bauernkammer im Bezirk Amstetten. Für ihn sei klar, dass es für die Zukunft zwischen Bauernschaft und Behörden eine gemeinsame Aufarbeitung geben müsse.
"In dieser massiven Form war die Situation für alle neu“, sagt Pum. Dass Fremdfirmen und nicht die Bauern selbst die letztmaligen Desinfektionsarbeiten durchführen dürfen, stoße auf Unverständnis, habe aber mit Haftungsansprüchen zu tun, meint Pum.
50 Sentinel-Tiere pro Betrieb
Zurück zu den Hühnerfarmen, deren Besitzer nun gute Hoffnung haben, bald wieder Leben in den Ställen zu haben. Nach Ablauf der beiden Desinfektionen kommen dann demnächst sogenannte Sentinel-Tiere (oder auch Versuchstiere) in die Ställe. Maximal 50 Stück werden drei Wochen lang regelmäßig von den örtlichen Amtstierärzten untersucht, kündigt Amstettens Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer an. Einem positiven behördlichen Abschlussbefund könne dann wohl im März die volle Wiederbelegung der Ställe folgen.
Weiterhin wird angenommen, dass die Infektionen in den Eier- und Mastbetrieben, sowie in einem kleinen Hobbybetrieb, über den Eintrag von erkrankten Wildvögeln erfolgte. Deshalb gilt in zwölf Bezirken quer durch NÖ, von Mistelbach bis Amstetten und Waidhofen/Ybbs für Betriebe mit mehr als 50 Tieren die Stallpflicht. Insgesamt gilt diese Obsorgepflicht für Geflügelhalter in 25 Bezirken in sechs Bundesländern.
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