NÖ: Das steht im neuen "Rotlicht-Gesetz"
Das älteste Gewerbe der Welt ist im Wandel begriffen. Während das traditionelle Bordell ausstirbt, werden immer mehr Laufhäuser eröffnet, wo sich Frauen Zimmer anmieten und es den Zuhälter im klassischen Sinn nicht mehr gibt.
Etwa 500 Prostituierte sind in Niederösterreich gemeldet, die Dunkelziffer ist allerdings viel höher. „Es gibt immer mehr illegale Angebote. Das ist dem Internet geschuldet, wo die Kontakte geknüpft werden. Die Zahl der Anzeigen steigt“, berichtet ein Ermittler.
Nun will die Politik auf diese Entwicklung reagieren. Seit einiger Zeit wird bereits an einem neuen Prostitutionsgesetz gefeilt, kommende Woche soll es im Landtag beschlossen werden. „Grundsätzlich geht es um mehr Sicherheit für alle handelnden Personen. Schließlich kommt es gerade im Rotlichtmilieu zu Vergehen wie Menschenhandel, Geldwäsche und noch vieles mehr“, sagt Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Er betont, dass das aktuelle Gesetz aus dem Jahre 1984 stamme.
Dem KURIER liegen nun die wichtigsten Neuerungen im Gesetz vor: Kernpunkt ist die Schutzzonen-Verordnung, die sich bislang auf den Begriff „in unmittelbarer Nähe“ beschränkte. Deshalb kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, wie weit ein Etablissement von einer öffentlichen Einrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) entfernt sein muss. Deshalb kommt es hier nun „mit einem Umkreis von 250 Metern“ zu einer Konkretisierung.
Nur Escort erlaubt
Gesenkt hingegen werden soll das Mindestalter jener, die käuflichen Sex anbieten dürfen – von 19 auf 18 Jahre. „Damit erfolgt eine Anpassung des Schutzalters auf die Volljährigkeit“, heißt es. Denn die derzeitige Regelung stamme noch aus einer Zeit, als das Schutzalter mit der damaligen Volljährigkeit (die mit der Vollendung des 19. Lebensjahres eingetreten ist, Anm.) gekoppelt war. Bis auf die Steiermark, Vorarlberg und NÖ wurde diese Änderung in allen anderen Bundesländern bereits vorgenommen.
Escort ist erlaubt
Zudem soll die Polizei mehr Befugnisse bekommen, wenn es um die Bekämpfung von illegaler Wohnungsprostitution geht. Um welche es sich dabei handelt, will man bei der Polizei aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht verraten.
In Zeiten von Corona ist derzeit übrigens nur das Escort-Service erlaubt. Aber auch hier muss ein Covid-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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