NÖ: 22-Jähriger versetzte Ex-Freundin über Tage in Angst und Schrecken

Berge an Akten, Berge an Titeln: Das ist Österreich
Von Laura Ramoser
Der Angeklagte hatte viel zu sagen. Umfassend schilderte er Richterin Anna Wiesflecker, wie er sich gerade fühle. Seiner Ex-Freundin, die er über zehn Tage hinweg beharrlich verfolgt und bedroht haben soll, wünsche er alles Gute.
„Wie schlecht es ihr geht, das verstehen Sie immer noch nicht“, sagte Wiesflecker kopfschüttelnd. Der 22-Jährige zeigte sich zwar geständig und betonte mehrmals, dass ihm sein Verhalten leidtue, dennoch schien er das Ausmaß seiner Taten nicht zu erfassen. Zehn Tage lang hatte er seine Ex-Freundin im Juni mit unzähligen Anrufen und Nachrichten bombardiert. Nachdem die Frau seine Nummer blockierte, kontaktierte er sie anonym oder auch über andere Nummern, E-Mail-Adressen oder Soziale Medien.
Selbstmitleid
Darüber hinaus suchte der Mann mehrmals ihre Nähe – er erschien vor ihrem Haus oder bei ihrem Arbeitsplatz. „Er ist mir bis zum Auto gefolgt“, beschreibt das Opfer. Auf die Frage der Anwältin, ob sie sich bedroht gefühlt habe, antwortete sie unter Tränen: „Ja, extrem.“
- bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at;
- beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF): www.aoef.at;
- im Gewaltschutzzentrum Wien: 01-5853288, https://www.gewaltschutzzentrum.at/wien/;
- beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719;
- bei den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800-700-217;
- beim Polizei-Notruf: 133
- sowie mit dem "Stillen Notruf" in der DEC112 App, um nahezu unbemerkt Hilfe zu rufen.
Aussagen wie „Das wird dein Ende sein“ oder „Ich mache dir das Leben zur Hölle“ hätten die 20-Jährige in Angst und Schrecken versetzt. Sie meldete die Vorfälle beim Gewaltschutzzentrum sowie bei der Polizei, wo sie Hilfe fand. Noch immer leide sie unter Angst- und Schlafstörungen, sie suche derzeit nach psychologischer Betreuung, wie sie vor Gericht erzählte.
Männerberatungsstelle als Bedingung
Mehrmals betonte der Angeklagte während der Verhandlung: „Mir geht es auch schlecht“. Bei der Richterin fand er dabei aber kein Gehör: „Geben Sie sich nicht dem Selbstmitleid hin, zu glauben, dass es Ihnen so schlecht geht wie der Zeugin. Sie sind für ihre Situation selbst verantwortlich“.
Die Forderung eines Schmerzensgelds von 1.000 Euro erkannte der Mann sofort an. Der Arbeitssuchende möchte es in Raten abbezahlen. Er wurde – nicht rechtskräftig – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er sich an eine Männerberatungsstelle wenden. „Sonst sitzen sie die vier Monate ab“, machte die Richterin klar. Sollte er nochmals Kontakt zu der 20-Jährigen suchen, werde die Staatsanwaltschaft eine Festnahme beantragen.
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