Mordprozess gegen steirischen Winzer in St. Pölten

Der Winzer soll die Frau mit Schlafmittel getötet haben. Verteidigung spricht von Sterbehilfe. Verhandlung startet ab 9. April.
Holztür mit der Aufschrift „Verhandlungssaal“ und einem Handyverbotsschild, Tür ist leicht geöffnet.

Ein steirischer Winzer steht ab 9. April in St. Pölten wegen Mordes vor Gericht. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, eine 71-Jährige mit einem Schlafmittel getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem als Sterbehilfe getarnten Mord aus. Die Geschworenenverhandlung ist für vier Tage bis 17. April anberaumt, hieß es vonseiten des Landesgerichts am Donnerstag auf Anfrage. Laut dem Verteidiger Michael Dohr hat sein Mandant die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet.

Der Winzer soll laut Anklage der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe eine Überdosis Natrium-Pentobarbital gegeben haben, um an ihren Besitz zu kommen. Die 71-Jährige war am 7. März 2025 nach der Einnahme des Schlafmittels im Bezirk St. Pölten gestorben. Nach dem Tod der Niederösterreicherin wurde Anzeige erstattet. Der Steirer wurde am 15. Juli festgenommen und sitzt in U-Haft. Die Geschworenenverhandlung wird nach dem Beginn nächsten Donnerstag am 10. und 14. April fortgesetzt. Ein Urteil soll am 17. April fallen.

Belastet wurde der Mann im Laufe des Ermittlungsverfahrens von der Tochter der Verstorbenen, die im Testament nicht bedacht wurde, und einem Pfleger. Dieser behauptete, die Witwe habe die Frage, ob sie sterben wolle, mehrfach verneint.

Verteidiger: Kein Motiv, Angeklagter war "Hilfe leistende Person"

Der Angeklagte bestreitet laut seinem Verteidiger die Vorwürfe. Der 58-Jährige habe für die nach einem Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Frau die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet, betonte Dohr. Sein Mandant habe kein Motiv für einen Mord gehabt, sagte der Jurist am Donnerstag auf Anfrage. Die Frau habe den Steirer schon 2022 in einem Testament zum Alleinerben eingesetzt.

Die 71-Jährige hatte dem Anwalt zufolge eine Sterbeverfügung in die Wege geleitet. Zwei Ärzte hätten die Frau wie vorgesehen unabhängig voneinander zu ihrem Entschluss, ihr Leben zu beenden, befragt. Der Mann ist nach Angaben von Dohr als "Hilfe leistende Person" im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes tätig geworden.

Ebenfalls angeklagt ist der 58-Jährige wegen versuchten Versicherungsbetrugs im Juni 2025 in Zusammenhang mit einem Pkw-Schaden und einem Traktor. Nach Gerichtsangaben geht es um einen vierstelligen Eurobetrag, ein Verfahren gegen eine mutmaßliche Komplizin läuft in der Steiermark.

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