Mit 100 km/h durch Badener Innenstadt gerast: Einweisung für 34-Jährigen

Es war der erste richtig sonnige Frühlingssonntag des Jahres in der Badener Innenstadt. Passanten bummelten durch die Fußgängerzone, einige schleckten bereits ein Eis. Das Aufheulen eines Motors ließ sie plötzlich aufschrecken.
Mit bis zu 100 km/h „bretterte“ wie aus dem Nichts ein schwarzes Auto auf sie zu, schilderte die Staatsanwältin am Mittwoch am Wiener Landesgericht, wo sich ein 34-Jähriger für die Wahnsinnsfahrt verantworten musste. „Wie durch ein Wunder ist nichts passiert“, führte die Anklagevertreterin weiter aus.
Die Szenen seien dennoch schrecklich gewesen. Die Passanten in der Kurstadt wären von einem Amoklauf ausgegangen, seien panisch gewesen. Ihren Ausgang nahm die vermeintliche Amokfahrt allerdings bereits davor, als zwei Polizisten den Wiener im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle anhalten wollten. Der stieg jedoch aufs Gaspedal, ähnlich wie später in der Innenstadt konnte sich einer der Beamten nur durch einen Sprung zur Seite retten. In Folge versuchte der Angeklagte erfolglos, die Polizisten abzuschütteln.
Die Staatsanwältin betonte am Mittwoch allerdings, dass sie den Beschuldigten bewusst nicht als Angeklagten, sondern als Betroffenen bezeichne. Der Mann leidet nämlich seit seiner Jugend an einer schizophrenen Störung. Multipler Substanzenmissbrauch hätte diese wohl verstärkt, betonte die geladene psychiatrische Sachverständige. Weiter: „Er wollte Situationen immer lösen, aber mit sozialer Inkompetenz und ohne ausreichendes Unrechtsbewusstsein bzw. die Fähigkeit, sich in andere hinzuversetzen.“
Nicht die erste Raserei
Davon zeugt auch die kriminelle Vorgeschichte des Mannes, der seit 2009 wiederholt straffällig wurde und anderem wegen Betrug, Diebstahl und Nötigung angezeigt wurde. „Außerdem ist er schon einmal mit dem Auto auf jemanden zugerast“, betonte die Staatsanwältin, die aufgrund der hochgradigen psychischen Erkrankung allerdings keine Haftstrafe, sondern die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum forderte.
Der Zustand des Mannes wurde auch während der Verhandlung sichtbar, als er während einer Unterbrechung vor sich hin murmelte – Worte, die offenbar an ihn selbst gerichtet waren, denn abgesehen von einer Entschuldigung machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Der Zustand des Wieners dürfte sich in den vergangenen Wochen jedoch deutlich verbessert haben, da er nun umfangreich medikamentös behandelt wird. In der Vergangenheit konnte er Freiheitsstrafen wegen Haftuntauglichkeit nicht antreten.
Das muss der 34-Jährige auch diesmal nicht. Er wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wo es die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten gibt. „Mein Mandant ist einsichtig. Er weiß, dass er eine Behandlung braucht, damit nicht weiß Gott was noch passiert“, nahm Verteidiger Rudolf Mayer das mittlerweile rechtskräftige Urteil für seinen Mandanten an.
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