Mietaffäre in Wr. Neustadt: Ex-SPÖ-Bundesrätin freigesprochen

Ingrid Winkler, Martin Weber und Gerald S.
Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilung der Ex-Politikerin auf. Sie handelte nach Vorgaben und bereicherte sich nicht, heißt es.

Nach eineinhalb Jahren und drei Prozessen kann die frühere SPÖ-Bundesrätin und Ex-Stadträtin Ingrid Winkler endlich aufatmen. Der Betrugsprozesses in der Affäre um falsche Abrechnungsmodalitäten Hunderter Gemeindewohnungen ist nun auch für sie mit einer Diversion zu Ende gegangen.

Winkler war zunächst im Mai zu einer zehnmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden – als einzige der drei Angeklagten. Gegen die Verurteilung hatte Winklers Anwalt Norbert Wess Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt. Dieses hob die Verurteilung auf. "Meine Mandantin nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass nun auch ihr gegenüber kein strafrechtlich relevanter Schuldvorwurf festgestellt worden ist. Und dass das Strafverfahren nun rechtskräftig eingestellt worden ist", sagt Wess.

Mietaffäre in Wr. Neustadt: Ex-SPÖ-Bundesrätin freigesprochen

Rechtsanwalt Norbert Wess

Der letztgültigen Entscheidung beendet eine Causa, die in Wiener Neustadt für Aufsehen gesorgt hatte. Verhandelt wurde wegen Betrugs gegen Winkler, den nunmehrigen SPÖ-Verkehrsstadtrat Martin Weber und den Spitzenbeamte, Gerald S. 

Falsche Abrechnungen für die Wohnbau-Förderstelle

Zeugenbefragungen und E-Mail-Protokolle zeigten folgendes Bild: Über Jahre hinweg waren bei der stadteigenen Immobilientochter IFP hunderten Mietern falsche Abrechnungen für die Wohnbau-Förderstelle des Landes und das Finanzamt ausgestellt worden. Der Schaden für das Land beträgt zirka 200.000 Euro.

Als der Fehler 2014 erkannt wurde, wollte der damalige SPÖ-Finanzstadtrat Martin Weber kein großes Aufsehen darum machen. Bei einem Treffen mit der IFP-Angestellten Ingrid Winkler kam man überein, weiterhin die falschen Listen zu verwenden. Ein Aktenvermerk trägt die Unterschrift aller drei Beteiligten.

In einem ersten Prozess 2018 war Weber mit einer Diversion davongekommen, nachdem er 20.000 Euro freiwillige Schadenswiedergutmachung geleistet hatte.
Auch Winkler und der Spitzenbeamte, Gerald S., erhielten eine Diversion.  Doch dann mischte sich das Justizministerium ein. Dieses erteilte der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Weisung, die Diversionsentscheidung von Winkler und Gerald S. zu beeinspruchen. Das Oberlandesgericht Wien traf daraufhin die Entscheidung, dass aus generalpräventiven Gründen keine Diversion möglich ist.

Schuldspruch im dritten Prozess

Der Prozess ging somit in die dritte Auflage und endete mit einer Verurteilung zu einer zehnmonatigen bedingten Haftstrafe für Ex-SPÖ-Bundesrätin Ingrid WinklerS., wurde freigesprochen. Er habe „nur“ seine Unterschrift unter den Aktenvermerk gesetzt, ohne die Hintergründe zu kennen, hieß es.

Keine Bereicherung

Übrig blieb Winkler, die jedoch  laut Anwalt Norbert Wess, S. weisungsgebunden war und Weber aufgrund seine langjährige Fachkenntnis als damaliger Finanzstadtrat vertraute.  Das sah nun auch der OGH so. Winkler habe die Tat nicht eigeninitiativ, sondern aufgrund der Vorgaben des Finanzstadtrates begangen. Zudem habe sie sich nicht bereichert. Die Ex-Politikerin hat bereits im Sommer 2019 eine freiwillige Schadensgutmachung geleistet und die Geldbuße beglichen, das Verfahren wurde am 4.11. eingestellt

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