SPÖ-Wohnaffäre: 60.000 Euro für Wiedergutmachung

Der Prozess endete für alle mit einer Diversion
Langjährige SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler und Geschäftsführer kommen mit Diversion davon.

Für Ex-SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler war es sicher der härteste Gang ihrer jahrzehntelangen Politlaufbahn. Am Landesgericht Wiener Neustadt kam es am Freitag zur Neuauflage des Betrugsprozesses in der Affäre um falsche Abrechnungsmodalitäten Hunderter Gemeindewohnungen. Während der amtierende SPÖ-Verkehrsstadtrat Martin Weber bereits im ersten Prozess im Sommer 2018 mit einer Diversion davon kam, nachdem er 20.000 Euro freiwillige Schadenswiedergutmachung geleistet hatte, hob das Oberlandesgericht Wien die Urteile gegen Winkler und den ebenfalls angeklagten Spitzenbeamten Gerald S. auf. Die damaligen Geldstrafen von 5500 Euro für Gerald S. und 6000 Euro für Winkler sah das Gericht für zu gering an, um sie mit einer Diversion davonkommen zu lassen.

Die beiden mussten deshalb am Freitag erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie waren als Politikerin und Angestellter für die Abrechnungen Hunderter Gemeindewohnungen verantwortlich. Geläutert gaben sie am Freitag zu, dass ihr Fehlverhalten dazu führte, dass das Land Niederösterreich jahrelang zu hohe Förderungen an die Mieter von Gemeindewohnungen ausbezahlte. Ein Gutachter errechnete einen Schaden von etwa 200.000 Euro.

Aktenvermerk entdeckt

Als der Fehler 2014 erkannt wurde, änderte man die Abrechnungen jedoch nicht. Im Gegenteil: Es gab einen brisanten Aktenvermerk, der die Unterschrift aller drei Protagonisten trägt. Darin hielt man schriftlich fest, mit den falschen Abrechnungen weiter zu operieren. „Diese Vorgangsweise war ein Fehler. Ich habe als Geschäftsführer nichts unternommen, um diesen Fehler aufzuklären“, so Gerald S. zur Richterin.

„Rückwirkend betrachtet würde ich vieles anders machen“, gestand auch Winkler am Freitag ein.

Nachdem beide Angeklagten zusätzlich zu ihren Geldbußen jeweils 20.000 Euro an Wiedergutmachung bereits an das Land Niederösterreich überwiesen haben, stand für die Richterin fest, keine Unterschiede beim Urteil machen zu können. „Die Schuld von einem ist nicht geringer als die der anderen“, entschied sie auf eine Diversion.

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