Mehr Prüfkompetenz für das Team von Edith Goldeband

Mehr Prüfkompetenz für das Team von Edith Goldeband
Künftig reicht eine Landesbeteiligung von 25 Prozent für eine Einschau des Landesrechnungshofes.

Mehr Kompetenzen für den Landesrechnungshof (LRH) werden seit Jahren gefordert. Jetzt soll ein großer Schritt gesetzt werden. Künftig ist es nicht mehr notwendig, dass das Land mit mindestens 50 Prozent an einem Unternehmen beteiligt ist, damit das Team von LRH-Direktorin Edith Goldeband aktiv werden kann. Das hat Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) angekündigt.

Auch Tochtergesellschaften

Konkret geplant ist, dass bereits bei einer Beteiligung des Landes ab 25 Prozent geprüft werden kann. Das gilt nicht für börsennotierte Unternehmungen, da bleibt die Hürde weiter bei 50 Prozent. Zusätzlich sollen auch „Unternehmen jeder weiteren Stufe“, etwa Tochtergesellschaften, vom LRH geprüft werden können.

Für diese Erweiterung der Prüfkompetenz ist allerdings eine Änderung der Landesverfassung notwendig, die im Landtag beschlossen werden muss. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat deswegen Klubobmann Klaus Schneeberger den Auftrag erteilt, Gespräche mit den anderen Landtagsklubs über diese Ausweitung der Kompetenzen zu führen.

Wie auf Bundesebene

Auf Bundesebene hat man derzeit Ähnliches vor. Da soll künftig das Kontrollrecht des Bundesrechnungshofes ebenfalls bereits ab einer Beteiligung von 25 Prozent möglich sein. Diese Änderung würde sowohl Unternehmen des Bundes als auch der Bundesländer betreffen. Die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes ist bereits in Begutachtung.

Weitere Forderung

Für Johanna Mikl-Leitner ist die Ausweitung ein richtiger Schritt. „Der Landesrechnungshof hat in Niederösterreich immer schon einen hohen Stellenwert. Daher ist die Ausweitung der Prüfkompetenzen ein logischer und transparenter Schritt, damit der Landesrechnungshof noch umfangreicher tätig werden kann, um dessen Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit zu stärken und sicherzustellen“, sagt die Landeshauptfrau.

Nicht ausgeweitet wird die Prüfkompetenz, wenn es um die Gemeinden geht. Da kann der Landesrechnungshof erst bei Kommunen ab 10.000 Einwohner tätig werden. Es liegt allerdings auch schon lange die Forderung der Opposition auf dem Tisch, diese Latte niedriger anzusetzen. Diesbezüglich ist derzeit aber an keinerlei Änderung gedacht.

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